| Maßnahme / Beschlussempfehlung der Lenkungsgruppe |
Priorität |
instrumentelle Voraussetzung / Finanzierungsmöglichkeiten / Kosten / Hintergrundinformationen |
Die Entwicklung der Siedlungsflächen der Stadt Lorsch |
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Die Wohnsiedlungsflächenentwicklung |
| 1 |
Nutzung der Flächenpotenziale in bestehenden Neubauflächen (Viehweide) |
Priorität A |
Empfehlung: bei Verkauf städtischer Grundstücke Bau- und Nutzungsverpflichtungen regeln. |
| 2 |
Nachverdichtungsmaßnahmen (flä-chendeckende Maßnahmen im Be-stand / siehe auch Beschlussempfehlung Nr. 8: An-passung der Festsetzungen bestehender Bebauungspläne), ausgenommen sind die im Kapitel C.2.1 dargestellten Bereiche mit geringer baulicher Dichte, die in ihrer Struktur zu erhalten sind. |
Priorität A |
Baurecht nach § 34 BauGB nutzen, ggf. V+E -Pläne oder einfacheB-Pläne aufstellen, sobald private Bauinte-ressen bekundet werden.Die Kosten für die Baurechtschaffung, einschließlich der weitergehenden Verfahrensbearbeitung und die Kosten für die notwendige zusätzliche Erschließung sind von den Bauherren zu tragen (Regelung über städtebauliche Verträge / Erschließungsvertrag). |
| 2 a |
Für die im Kapitel C.2.1 genannten Gebiete geringer baulicher Dichte ist über einen Bebauungsplan eine maßvolle Entwicklung (Umbauten, Ausbauten, Ersatzbauten) des hochwertigen Bestands zu gewährleisten. |
Priorität A |
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| 3 |
Nachverdichtungsmaßnahmen in speziellen Bereichen des Stadtgebiets (Flächen Nr. 10 a-c) |
Priorität A/B (schrittweise Umsetzung) |
Zu Baurecht und Erschließung siehe Maßnahme Nr. 2. Zur Beschleunigung der Entwicklung sollten die Eigentümer gezielt angeschrieben werden. |
| 4 |
Nachverdichtung durch Umnutzungen im Bereich der Fläche Nr. 9 Hirschstraße |
Priorität A |
Zu Baurecht und Erschließung siehe Maßnahme Nr. 2 |
| 5 |
Minderung der Gemengelagenproblematik im Bereich der Flächen Nr. 8a Lagerfeld und 7a Östlich der Seehofstraße durch schrittweise Umstrukturierung des Bereichs (Wohnen, das Wohnen nicht störende gewerbliche Betriebe / WA, MI , GE E) |
Priorität A/B |
Zur Lösung der bestehenden städtebaulichen Probleme sind qualifizierte Bebauungspläne zu erstellen.Kostenschätzung für die Aufstellung der Bebauungspläne: Lagerfeld: ca. 190.000 DM Östlich der Seehofstraße:ca. 140.000 DMKostenschätzung zur Untersuchung der schalltechnischen Situation:ca. 80.000 DM (beide Bereiche insgesamt). Die Umsetzung in Teilabschnitten wird aus Kostengründen empfohlen.Die Erschließung der Umwandlungsflächen kann durch und auf Kosten der privaten Eigentümer erfolgen (Städtebauliche Verträge). Die Frage nach möglichen Altlasten ist im Rahmen der Bauleitplanung möglichst auf Kosten der Verursacher zu klären. |
| 6 |
Erschließung des Bereichs Südlich Heppenheimer Straße / Tuchbleiche (Flächen 5a, 5b) |
Priorität A |
Aufstellung eines Bebauungsplanes. Die Erschließung ist nach den Maßgaben des BauGB an einen geeigneten Dritten zu übertragen. Die Kosten für die Erschließung sämtlicher Flächen (auch der städtischen Flächen) sind zu 100 % auf die Grund-stückseigentümer zu übertragen (Städtebaulicher Vertrag).Der Bereich des ehemaligen Landgrabens ist ebenfalls zu überplanen, damit kein Baurecht nach§ 34 BauGB entsteht. Empfehlung zur konsequenten Abschöpfung des Wertzuwachses gem. BauGB oder zumindest des 30 % -Flächenbeitrages, bei nicht im städtischen Eigentum befindlichen Flächen, sofern ein Gesamtkauf vor der Entwicklung nicht möglich ist. Kostenschätzung für die Aufstellung des B-Plans, inklusive Nebenkosten und Verfahrenskosten:ca. 105.000 DM. Zusätzliche Kosten entstehen durch die Folgekosten für einen Kindergarten, siehe Beschlussempfehlung Nr. 34. |
| 7 |
Erschließung des Bereichs In den langen Ruten, Nord (Fläche Nr. 6a) Wohnsiedlungsflächenzuwachs, je nach Bedarf östlich der bestehenden Siedlungsflächen in Anschluss an die Naherholungsachse ehemaliger Landgraben |
Priorität B |
Aufstellung eines Bebauungsplanes (siehe auch Maßnahme Nr. 6) Empfehlung zur konsequenten Abschöpfung des Wertzuwachses gem. BauGB oder zumindest des 30 % -Flächenbeitrages bei nicht im städtischen Eigentum befindlichen Flächen, sofern ein Gesamtkauf vor der Entwicklung nicht möglich ist. Kostenschätzung Aufstellung eines Bebauungsplanes: ca. 40.000 DM. |
| 8 |
Anpassung der Festsetzungen be-stehender Bebauungspläne an die heutigen Gegebenheiten und Ansprüche (siehe auch Maßnahmen Nr. 2 zum Thema Nachverdichtung) |
Priorität A |
- Aufstellung einer übergeordneten Gestaltungssatzung für den Kernbereich.
- Überstülp-Satzung zur Ermöglichung von Dachgeschossausbauten für B-Pläne, die solche Ausbauten z. B. durch Begrenzung der zuläs-sigen Dachneigung nicht zulassen. Kostenschätzung: je Plan ca. 3.000 DM bis 8.000 DM.
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| Lorsch als Gewerbestandort |
| 9 |
Entwicklung gewerblicher Bauflä-chen für verkehrsintensive und verarbeitende Betriebe im Norden der Stadt (Daubhart) |
Priorität A |
Die Entwicklung des Bereichs wurde bereits eingeleitet:Aufstellung eines Bebauungsplanes / Die Erschließung wurde an Dritte übertragen, als 100 % Kostenträger im Rahmen der Gesamtvermarktung. Der Bereich der Tabakscheunen ist im B-Plan besonders zu untersuchen. Die Gebäude sollten möglichst erhalten werden. |
| 10 |
Entwicklung des Bereichs Ehemalige Autobahnmeisterei (Fläche Nr. 11a) |
Priorität A |
Aufstellung eines Bebauungsplanes (im FNP sind die Flächen bereits dargestellt) zu Kosten und Erschließung siehe Maßnahme Nr. 9 |
| 11 |
Unstrukturierung der gewerblichen Bauflächen im Süden des Sied-lungsgebietes zu einem Standort von emissionsarmen Betrieben (Flächen Nr. 7b, c) |
Priorität A/B |
Die Kosten der Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Kosten für die Erschließung gehen zu Lasten der betroffenen Eigentümer. |
| 12 |
Entwicklung des Bereichs Im Taubenfang (Fläche Nr. 12) zur gewerblichen Baufläche |
Priorität A |
Aufstellung eines Bebauungsplanes,zeitlich steht diese Maßnahme im Zusammenhang mit Maßnahme Nr. 20. |
| 13 |
Generell ist im Rahmen der Bau-leitplanung auf die Minimierung des Einsatzes fossiler Ressourcen hinzuwirken. |
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Möglichkeiten zur Umsetzung liegenz. B. in entsprechenden Vorgaben zur städtebaulichen Kompaktheit, Ausrichtung der Gebäude in Hinblick auf optimale Solarnutzung. |
| Konzept Naherholung und Freizeit |
| 14 |
Entwicklung / Umgestaltung des Bereichs entlang des ehemaligen Landgrabens (Fläche Nr. 13) zu einer attraktiven Freizeit- und Nah-erholungsachse mit Verbindungsfunktion |
Priorität A |
Kostenschätzung Ausbaukosten des Rad-weges ehemaliger Landgraben / Ausbaustrecke ca. 3.000 m:ca. 1.100.000 DM (inkl. grünordnerischer Ausgleichsmaßnahmen, ohne Rastplätze und Spielgeräte). |
| 15 |
Ausbau eines umfassenden Wegenetzes im Außenbereich mit verschiedenen Ruhe- und Zielpunkten, gemäß Planteil Nr. 8 Naherholung / Radwege Entwicklungskonzept. |
Priorität A/B |
Kosten je nach Ausbaustandart verschieden: ca. 50.000,- bis 100.000,- DM für den Grundausbau des bestehenden Netzes.Erstellung von Freizeitkarten in Abstimmung mit dem Kreis und dem Katasteramt.Förderung von Straußwirtschaften im Erholungswegenetz. |
| 16 |
Aufwertung des Radverkehrsnetzes durch landschaftsplanerische Maßnahmen, Schließung von Lücken im Netz, Verbesserung der Auffindbarkeit der Routen |
Priorität A/B |
Kostenschätzung Ausbaukosten einer Radwegmarkierung entlang der Odenwaldallee, Länge ca. 680 m: ca. 65.000 DMKostenschätzung Ausbaukosten einer Radwegemarkierung entlang der Friedensstraße, Länge ca. 1.700 m:ca. 165.000 DM.Erstellung von Freizeitkarten, usw.: siehe Maßnahme Nr. 15. |
| 17 |
Ausbau eines speziellen durchgehenden Rad- und Fußwanderweges entlang der Weschnitz (Die Radwege werden außerhalb des Naturschutzgebietes geführt) |
Priorität B |
Kosten: ca. 200 DM/qm, d. h. bei einer Länge von ca. 8,8 km:ca. 1.760.000 DM. |
| 18 |
Kette von Sport- und Freizeitein-richtungen am südlichen und westlichen Siedlungsrand u. a. Kleingartenanlagen (Verkettung mit der Gemeinde Einhausen) |
Priorität A/B |
Realisierung über die Aufstellung von entsprechenden Bebauungsplänen, eine zusätzliche Erschließung ist nicht erforderlich (ggf. Wasserzuleitungen als Privatmaßnahme). |
| 18a |
Folgende Flächen werden für die Pferdehaltung vorgeschlagen: der Bereich Altes Bruch am Seehof im Süden der Gemarkung, das als Fläche Nr. 8 c bezeichnete Areal westlich des Gewerbegebietes Lagerfeld und die Fläche Nr. 11 c Im Rod, zumindest in Teilbereichen. Die Fläche Im Rod wird im Rahmen des STEP auch als mögliche Fläche für Kleingartenanlagen vorgeschlagen. |
Prioriät A/B |
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| 19 |
Entwicklung des Bereichs An der Südöstlichen Ringstraße zu einer Flächen zur Sport- und Freizeitnutzung (Fläche Nr. 6d) |
Priorität B |
Realisierung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Kosten der Herrichtung: ca. 1.200.000 DM (inkl. Nebenkosten) |
| 20 |
Anlage von Flächen für Kleingar-tenanlagen (Flächen Nr. 8d, 11c und 15). Die Fläche Nr. 15 ist erst bei einem Bedarf, der über die Flächen Nr. 8d und 11c hinausgeht in Anspruch zu nemen. |
Priorität A/B |
Realisierung über die Aufstellung von Be-bauungsplänen. Die Maßnahmen zur Erschließung der Flächen Nr. 8d, 11c und 15 stehen in zeitlichem Zusammenhang mit der Beschlussempfehlung Nr. 12. Erschließungskosten ca. 50 DM/qm d. h. Fläche Nr. 8d: ca. 2,6 Mio. DM Fläche Nr. 11c: ca. 3 Mio. DM Fläche Nr. 15: 1,1 Mio. DM. Kosten der Bebauungspläne (inklusive Grünordnung, Nebenkosten) Fläche Nr. 8d: ca. 70.000 DM, Fläche Nr. 11c: ca. 85.000 DM, Fläche Nr. 15: ca. 45.000 DM |
| Bereich Innenstadt - Klosterumfeld |
| 21 |
Anlage der Kulturachse Innenstadt-Kloster-Altenmünster (Fläche Nr. 14) |
Priorität A |
Der Weg zum Altenmünster soll durch eine Baumallee markiert werden (Kosten ohne Grunderwerb 40.000 DM) Die landwirtschaftlichen Flächen sollen ggf. in Verbindung mit Gastronomie und/oder Direktvermarktung weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.Hierdurch wird eine extensive landwirtschaftliche Nutzung gefördert. |
| 22 |
Stärkung des Innenstadtbereichs durch den Erhalt, bzw. die Erhöhung der Nutzungsdichte und Nutzerfrequenz |
Priorität A |
Definition einer Kernzone sowie einer er-weiterten Kernzone der Stadt Lorsch (Festsetzung von Sortimentsbeschränkungen über Bebauungspläne im sonstigen Stadtgebiet). Diese Maßnahme ist kostenneutral, sofern sie im Rahmen der B-Plan-Aufstellungen beachtet wird |
| 23 |
Aufwertung des Geschäftsbereichs durch Schaffung einer (zumindest einseitig) parkierungsfreien Zone |
Priorität A, jedoch erst nach Durch-führung der Beschluss-empfehlung Nr. 24 |
Kosten der Kompensationsmaßnahmen: Umbaukosten Römerstraße / Bahnhofstraße: ca. 120.000 DM (einseitig). |
| 24 |
Kompensation der Stellplätze durch bauliche Maßnahmen im Bereich des Parkplatzes am Stadthaus (Tiefgarage für Dauerparker) und hinter der Volksbank (Parkdeck, ggf. Parkplatz nach Flächenerweiterung) / siehe Maßnahme /Beschlussempfehlung Nr. 23 |
Priorität A |
Kostenschätzung Tiefgarage Stadthaus, Ausbaukosten gesamt: ca. 950.000 DM Die Kosten der Maßnahme hinter der Volksbank sind je nach Ausbauvariante variabel. Anzunehmen sind min. 70.000 DM für 25 Stellplätze (oberirdische Stellplätze), plus Flächenerwerb. |
| 25 |
Umstrukturierung / Umgestaltung des Bereichs des heutigen Festplatzes |
Priorität A |
Aufstellung eines Bebauungsplanes Kostenschätzung Ausbaukosten für den Parkplatz südlich der Nibelungenstraße: Variante mit wassergebundener Decke: ca. 210.000 DM,Variante mit Befestigung Pflaster:ca. 320.000 DM.Kosten Umgestaltung Festplatzbereich (Kostenermittlung Büro Eiling): Unbefestigte Fläche ca. 7.600 m² Befestigte Fläche ca. 8.200 m² Kosten ohne mobile Bühne ca. 1.250.000 DM |
| 26 |
Ankauf und Umstrukturierung des Geländes des heutigen Sägewerks |
Priorität B/C |
Führen von Gesprächen mit dem Eigentümer, bzw. Interessenten für einen Hotelneubau. Langfristig Umsiedlung der Firma in das Gewerbegebiet Daubhart. Kostentragung über den Flächenerwerb des Hotelinvestors und die Neubauflächen für Wohnen (nördlich des Hotelstandorts). Eine Kombination mit der Funktion Bürgerhaus ist angedacht |
| Die Verkehrsentwicklung der Stadt Lorsch |
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Straßenverkehrsnetz / innerstädtisches Wegenetz |
| 27 |
Umsetzung der Konzeption der Hauptverkehrsstraßen im Stadtgefüge: Gliederung des Straßenverkehrsnetzes in verkehrswichtige innerörtliche Straßen und sonstige Bereiche (Zone 30 km/h) |
Priorität B |
Beschilderung und einheitliche Gestaltungsmaßnahmen an den Einfahrten zur Zone 30 km/h. Kosten in Abhängigkeit der Ausbauqualität (Markierung / Aufpflasterung): ca. 2.000-5.000 DM je Einfahrt. |
| 28 |
Steigerung der Akzeptanz der Südöstlichen Ringstraße durch Ände-rung der Verkehrsführung (abknickende Vorfahrt / Kreisverkehr) |
Priorität B |
Kosten Kreisverkehr: ca. 500.000 DM, plus Flächenerwerb / Kosten Einrichtung einer abknickenden Vorfahrt: ca. 150.000 DM, plus FlächenerwerbEine Teilung der Kosten mit den jeweiligen Trägern der Straßenbaulast erfolgt nach § 29 (4) des Hessischen Straßengesetzes. Der STEP empfiehlt im Norden die Einrichtung eines Kreisverkehrs, im Süden die abknickende Vorfahrt. |
| 29 |
Verminderung der Trennwirkung der Bahntrasse / Anlage einer zusätzlichen Möglichkeit der Querung zumindest für Fußgänger im Bereich des Bahnhofs |
Priorität A |
Die Aufstellung eines V+E- Planes in diesem Bereich ist vorgesehen. Im Rahmen dessen wurde bereits die Realisierbarkeit einer solchen Querung überprüft. Die Zustimmung der Bahn ist erforderlich / ggf. anteilige Kostentragung durch die Bahn. |
| ÖPNV |
| 30 |
Optimierung des Regionalbusver-kehrs (Verlegung von Haltepunk-ten, Sanierung der Haltestellen) |
Priorität A |
Kosten: 2 x 20.000 DM (Förderfähig nach GVFG / ca. 50 % Kostenanteil der Stadt) |
| 31 |
Überprüfung der Realisierbarkeit einer Stadtbuslinie |
Priorität A/B |
Einschaltung eines Fachbüros für ÖPNV, ggf. über den BRN/VRN gefördert. |
| Die Entwicklung der Infrastruktur |
| 32 |
Bereitstellung einer Versorgung mit den Gütern des täglichen Bedarfs (z. B. Bäcker, Metzger) in jedem Stadtquartier (u. a. Viehweide) |
Priorität A |
Koordination, Werbung interessierter Einzelhändler durch die Stadt. Ergänzende Aussagen hierzu sind im Rahmen des beauftragten Wirtschaftsgutachtens zu erwarten. |
| 33 |
Ansiedlung eines weiteren Lebens-mitteldiscountmarktes, bzw. Vollsortimenters im Südosten des Siedlungsgebietes (z. B. innerhalb der Entwicklungsflächen Nr. 7b und 7c / insbesondere vor dem Hintergrund der aufgezeigten Flächenentwicklungsoptionen Nr. 6a, b und c) |
Priorität B/C |
Anfragen von Investoren sollten in diesen Bereich gelenkt werden. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. |
| 34 |
Etablierung eines Kindergartens / Kindertagesstätte im Bereich Viehweide. |
Priorität A |
4-zügiger Kindergarten: Kosten ca. 600.000 DM |
| 35 |
Geeigneter Standort für eine Senioreneinrichtung (Seniorentreff) ist u. a. der Innenstadtbereich (siehe Kapitel C.6.3 Standortvorschläge für ... Seniorenbetreuung) |
Priorität A-C |
Die Maßnahme sollte bei interessanten Immobilienangeboten realisiert werden. Kosten, je nach Größe und Gebäudevorgaben (Integration in bestehende Gebäude möglich): ab 100.000 DM. |
| 36 |
Etablierung einer Touristik-Information im direkten Umfeld zur Königshalle |
Priorität A |
Vorschlag des STEP: Gebäude Nibelungenstraße 38 / Ankauf der Immobilie bei entsprechendem Angebot |
| 37 |
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum: Berücksichtigung bei allen Neubau- und Umgestaltungsmaß-nahmen |
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| Grünordnerische Maßnahmen im Stadtgebiet und an den Ortsrändern |
| 38 |
Baumpflanzungen im öffentlichen Straßenraum zur Ergänzung vorhandener Bestände sowie neuer Bestände einschließlich der Auf-wertung öffentlicher Plätze durch Baum- und Heckenpflanzungen |
Darstellung der Prioritäten im Prioritätenplan des Grünflächenkonzept |
Ausführung teilweise in vorhandenen Pflanzflächen oder -streifen möglich.Teilweise im Rahmen von Straßensanierungen auszuführen, teilweise durch Neuanlage von Baumscheiben Ca. 1.350 Bäume (zunächst ca. 650 Bäume / Bestand ca. 2500-2600 Bäume)Kosten Ca. 750.000 - 1.000.000 DM einschließlich der Aufwertung öffentlicher Plätze durch Baum- und Heckenpflanzungen ohne Mobiliar |
| 39 |
Fassadenbegrünungen zur Aufwertung der Bereiche in denen keine Pflanzungen möglich sind |
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Nur durch städtische Förderung und/oder Bürgerinformation, da Privatgebäude |
| 40 |
Aufwertung des Weschnitzprofils in der Flur Im Wahlichsloch zur Schaffung des Übergangs in die freie Landschaft |
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Über erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen. Die Erschließung ist an Dritte zu übertragen, als 100 % Kosten-träger im Rahmen der Gesamtvermarktung |
| 41 |
Waldsaum im Lagerfeld |
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Der Waldsaum wird im Rahmen der Be-wirtschaftung mittelfristig von der Forstverwaltung geschaffen.Ergänzende Maßnahmen (z.B. Krautsaum) auf städtischem Gelände im Rahmen der Umnutzung der landwirtschaftlichen Nutz-flächen als naturschutzfachlichem Ausgleich/Ersatz |
| 42 |
Grünlandstreifen entlang südöstlicher Ringstraße |
Priorität B |
Anlage eines extensiv genutzten Grünland-streifens in variierender Breite (in Zusammenhang mit der Entwicklung der Flächen Nr. 6a,b,c). Über erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen. Die Erschließung ist an Dritte zu übertragen, als 100 % Kostenträger im Rahmen der Gesamtvermarktung |
| 43 |
Ausgleichsmaßnahme zum Gebiet Kreuz- und Glockenwiese |
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Erhalt einer extensiv gepflegten Wiese als Übergang zwischen Klosterumfeld/Kleingärten zum landwirtschaftlich genutzten Bereich zwischen Kloster und Altenmünster, Erhalt des vorhandenen Grabens um die für das Ried typische Vegetation in Teilbereichen zu schaffen |
| Grünordnerische Minimierungsmaßnahmen |
| 44 |
Minimierung der Eingriffe in das Schutzgut Boden |
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Minimierung der Eingriffe durch beispielsweise: flächensparendes Bauen, fachgerechten Umgang mit umzulagerndem Boden, Dachbegrünungen um Boden als Lebensraum zu schaffen |
| 45 |
Minimierung der Eingriffe in das Schutzgut Wasser |
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Minimierung der Eingriffe durch beispielsweise: Regenwassersammlung, -nutzung und -versickerung. Einsatz wasserdurchlässiger Bodenbeläge, Dachbegrünungen |
| 46 |
Minimierung der Eingriffe in das Schutzgut Luft/Klima |
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Minimierung der Eingriffe durch beispiels-weise: Baumpflanzungen, Fassadenbegrünungen, Dachbegrünungen, Energetische Hinweise vgl. Klimagutachten |
| 47 |
Minimierung der Eingriffe in das Schutzgut Flora/Fauna |
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Minimierung der Eingriffe durch beispielsweise Erhalt und Schaffung biotopvernetzender Maßnahmen, Abschirmung der Siedlungsbereiche zur offenen Landschaft, Fassaden- und Dachbegrünungen zur Schaffung von Lebensräumen, Anlage öffentlicher Grünflächen in extensiver Form mit ausschließlich bodenständigen Arten, Vermeidung von Lichtlasten |
| 48 |
Minimierung der Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild/Erholung |
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Minimierung der Eingriffe durch beispielsweise Erhalt der Fuß- und Radwegeverbindungen, Schaffung von gleitenden Übergängen vom Siedlungskörper in die Landschaft, Eingrünung neu entstehender Ortsränder, siedlungsnahe Erholungsinfrastruktur |