Die nachfolgende Zusammenfassung soll einen kurzen Einblick in den Inhalt des Entwicklungskonzeptes geben. Es wird kein Anspruch auf die vollständige Darstellung der inhaltlichen Zusammenhänge erhoben und auf das Kapitel C- Entwicklungskonzeption verwiesen.
Demographische Entwicklung
Grundlage für die Entwicklung von Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung sind die Entwicklung der vergangenen Jahre sowie die Vorgaben der Regionalplanung.
Die Entwicklungsszenarien weisen insbesondere über große Zeiträume einen Prognosecharakter auf, der u. a. von wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig ist. Die damit verbundene "Unschärfe" nimmt mit dem zeitlichen Prognosehorizont stark zu.
Mittelfristig, d. h. bis zum Jahr 2010 wird mit einem Zuwachs der Gesamtbevölkerung auf ca. 13.000 bis 14.000 Einwohner gerechnet. Jüngsten Entwicklungen zufolge ist der obere Grenzwert als eher realistisch einzustufen.
Bei Fortschreibung der Entwicklungstendenzen ergibt sich für das Jahr 2050 eine Einwohnerzahl zwischen ca. 15.900 und 21.000 mit Hauptwohnsitz in der Stadt Lorsch gemeldeten Personen.
Die Entwicklung der Siedlungsflächen
Im STEP wird für einen kurz- bis mittelfristigen Zeitraum, d.h. bis zum Jahr 2010 ein Bedarf an Siedlungsflächen ermittelt und konkret ausgewiesen.
Maßnahmen zur Nachverdichtung zum einen flächendeckend, zum anderen in speziellen geeigneten Bereichen der Stadt werden im STEP dargestellt und sollen parallel zu den aufgezeigten Neubauflächen entwickelt bzw. städtebaulich geordnet werden.
Für langfristige zukünftige Entwicklungen werden Optionen für Erweiterungsflächen aufgezeigt, die bei wider Erwarten geringem Flächenbedarf nicht umgesetzt werden müssen.
Die Flächenpotenziale in bestehenden Neubaugebieten sind vor der Entwicklung weiterer Flächen zu nutzen.
Der Entwicklungsschwerpunkt für Wohnsiedlungszuwachsflächen befindet sich östlich der bestehenden Siedlungsflächen im Anschluss an die Naherholungsachse ehemaliger Landgraben.
Der erste Entwicklungsschritt wird die bauleitplanerische Bearbeitung und Erschließung des Baugebietes Südlich Heppenheimer Straße sein, dass sich im Süden an das Baugebiet Kreuz- und Glockenwiese anschließt. Die Erschließung dieses Bereichs, der eine Größe von insgesamt 5,7 Hektar umfasst, wird im Zusammenhang mit der Erschließung des südlich an-grenzenden Bereichs In den langen Ruten / Nord die kurzfristige Entwicklung von Wohnbauflächen Zuwachs, d. h. bis zum Jahr 2010 weitgehend abschließen, da die von Seiten der Regionalplanung vorgesehenen Kontingente an Wohnsiedlungsflächenzuwachsflächen für die Stadt Lorsch durch diese Flächen in Anspruch genommen werden. Die benannten Bereiche weisen insgesamt eine Größe von ca. 7,5 Hektar auf.
Zur Minderung der Gemengelagenproblematik im Bereich Lagerfeld (Fläche Nr. 8a) und Östlich der Seehofstraße (Fläche Nr. 7a) wird die Verschiebung des Nutzungsschwerpunktes hin zu Wohnen gemischt mit nicht störendem Gewerbe empfohlen. Bestehenden Betrieben soll im Rahmen des Bestandschutzes jedoch eine angemessene Entwicklung zugesichert werden. Dieser Aspekt, der u. a. auch zur Arbeitsplatzsicherung beiträgt, spricht gegen eine Entwicklung zu einem Allgemeinen oder Reinen Wohngebiet.
Der Schwerpunkt der gewerblichen Entwicklung wird im aus verkehrstechnischer Sicht günstig gelegenen Norden der Stadt gesehen, der auch hinsichtlich der zu erwartenden Emissionen nur ein geringes Konfliktpotential aufweist.
Während sich diese Flächen aufgrund ihrer Lage für verkehrsintensive oder verarbeitende Betriebe eignen, ist im Zusammenhang mit der Entwicklung der gewerblichen Bauflächen im Süden des Siedlungsgebietes eine Umstrukturierung hin zu emissionsarmen Betrieben anzustreben.
Der Kernbereich der Stadt Lorsch
Ziel ist die Stärkung des Innenstadtbereichs durch Erhalt, bzw. die Erhöhung der Nutzungsdichte und der Nutzerfrequenz.
Die Entwicklungskonzeption schlägt die Aufwertung des Geschäftsbereichs durch die Einrichtung eines zumindest einseitig parkierungsfreien, verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs vor.
Untrennbar mit der Einrichtung eines parkierungsfreien (keine Stellplätze im Straßenraum) Geschäftsbereichs verknüpft ist die Erforderlichkeit zur Schaffung von Parkmöglichkeiten innerhalb oder im Nahbereich der Kernzone, zur Kompensation des Wegfalls der begleitenden Stellplätze.
Durch bauliche Maßnahmen ist im Bereich der Parkplätze Stadthaus (Tiefgarage für Dauerparker) und hinter der Volksbank (Parkdeck, ggf. Parkplatz nach Flächenerweiterung / siehe Plan Entwicklungskonzept Innenstadt) eine Kompensation möglich. Über eine Tiefgarage unter dem heutigen Parkplatz am Stadthaus könnten in einer Ebene ca. 40 Stellplätze geschaffen werden, das Potenzial einer Erweiterung des Parkplatzes hinter der Volksbank geht weit über die, durch eine einseitige Verlagerung der Stellplätze nördlich der Nibelungenstraße verlorengehenden 15 Stellplätze hinaus.
Zum heutigen Zeitpunkt kann eine Empfehlung hin zur Fußgängerzone aufgrund der möglichen Schwächung des Einzelhandels sowie aufgrund mangelnder Alternativtrassen für den Fahrzeugverkehr nicht ausgesprochen werden, langfristig sollte jedoch die Entwicklung offen bleiben. Die Gegenverkehrsalternativroute verläuft durch die Stiftstraße, die Schulstraße und die Kirchstraße, die heute im Einbahnverkehr befahren werden. Durch Bauleitpläne soll langfristig eine ausreichende Straßenraumbreite ggf. durch Arkaden im Gebäudebestand gesichert werden.
Es wird die zeitliche Begrenzung der Nutzung der Stellplätze im Innenstadtbereich zur Vermeidung von Dauerparkern, ggf. in Verbindung mit einem zweistufigen Kostenkonzept, vorgeschlagen. Ein kostenfreies Parken in der ersten Stunde sollte möglich sein.
Zur Definition des Lorscher Innenstadtbereichs wurde der Besatz an Einzelhandel und Gastronomie aufgenommen und ausgewertet. Ergeben hat sich die klare Abgrenzung eines Lorscher Kernbereichs sowie eines erweiterten Kernbereichs, in dem sich der entsprechende Einzelhandel / gastronomische Betriebe / zentrale Einrichtungen (Verwaltung) konzentrieren. Die klare Definition dieses Bereichs lässt konkrete Maßnahmen zum Innenstadtschutz (Einzelhandelsschutz) zu (Zulässigkeit sämtlicher Sortimente in dieser Kernzone / Beschränkung der Sortimente in den sonstigen Stadtgebieten).
Aus städtebaulicher Sicht ist die nach Westen unmittelbar anschließende Nibelungenstraße (Teilstück innerhalb des Innenstadtrings) sowie die Straße hinter dem Giebauer Haus für eine Erweiterung der Kernzone, d. h. für einen ähnlich hohen Besatz mit Einzelhandel besonders geeignet (räumliche Nähe, gute Erreichbarkeit aus jeder Richtung).
Das Festplatzgelände
In einer ersten Entwicklungsstufe soll die Gestaltung des Festplatzgeländes verbessert werden, ohne dass die Funktion als Bereich für größere Einzelveranstaltungen (Zirkus, Johannisfest) verloren geht. Erster Schritt ist die Verlagerung der Stellplätze an die Nibelungenstraße und somit die Vermeidung von Verkehr in der Klosterstraße, die den Bereich östlich des Klostergeländes von der freien Landschaft trennt, sowie die landschaftsplanerische Umgestaltung des Bereichs.
In der zweiten Entwicklungsstufe wird das Areal des heutigen Sägewerks zum Wunschstandort eines neuen Hotels und ggf. Bürgerhauses, in verkehrstechnisch günstiger Lage direkt von der B 460 über Friedensstraße und Odenwaldallee anfahrbar, in unmittelbarer Nachbarschaft zum touristischen Magnet der Stadt Lorsch - der ehemaligen Reichsabtei mit Königshalle. Dem Baukörper wird zur Nibelungenstraße hin ein Platzbereich vorgelagert. Nördlich der Nibelungenstraße wird zur Deckung des Bedarfs an Stellplätzen von Tagestouristen, Besuchern der Innenstadt und des Bürgerhauses / Hotels (zusätzlicher Stellplatzbedarf wird auf dem Areal des heutigen Sägewerks abgedeckt) eine zweireihige Stellplatzanlage angeordnet (siehe auch Entwicklungsstufe 1). An dieser Stelle können insgesamt ca. 80 Stellplätze in zwei Stufen realisiert werden.
Platzbereich, Nibelungenstraße und Stellplatzanlage bilden zusammen eine ca. 7000 qm große Fläche aus, die zur Zeit des Johannisfestes als Stellfläche für die Fahrgeschäfte, Festzelt usw. zur Verfügung steht.
Als Fläche für Nutzungen mit einem großen Platzbedarf wird der Bereich nördlich des Sportgeländes Im Ehlried empfohlen (Planteil Entwicklung der Siedlungsflächen, Fläche Nr. 6d). Diese Fläche eignet sich als Standort für fahrende Schausteller (Zirkus), für Sport- und Freizeitaktivitäten (Bolzplatz, usw.).
Die Verkehrsentwicklung der Stadt
Der Stadtentwicklungsplan empfiehlt die klare Gliederung des Verkehrsnetzes der Stadt Lorsch in verkehrswichtige innerörtliche Straßen, denen Haupterschließungsfunktion zukommt und sonstige Bereiche, die als Zone 30 km/h ausgewiesen werden.
Zur Steigerung der Akzeptanz der Südöstlichen Ringstraße wird die Änderung der Verkehrsführung zum einen an der Kreuzung zur Friedensstraße, zum anderen an der Einmündung Seehofstraße empfohlen.
Zur Optimierung des ÖPNV wird die Verlagerung der Haltepunkte Kriemhildenstraße und Boelckestraße im Linienverlauf des VRN/BRN vorgeschlagen.
Die Möglichkeit der Einrichtung einer Stadtbuslinie ist vertiefend zu untersuchen.
Es wird vorgeschlagen, alle Haupterschließungsstraßen für Radfahrer durch die Neuanlage bzw. im Einzelfall den Ausbau bestehender Radwege gefahrlos passierbar zu machen.
Vor dem Hintergrund der Nutzung der Strecken durch den Freizeitradverkehr wird die Erfas-sung und Neugestaltung von attraktiven Naherholungszielen sowie deren Vernetzung interessant. Der STEP benennt geeignete Ziel- und Ruhepunkte.
Der Ausbau des Areals entlang des ehemaligen Landgrabens zu einem Naherholungsbereich mit vernetzender Funktion ist einer der grundlegenden Bestandteile der Planungskonzeption.
Idee ist weiterhin der Ausbau eines durchgehenden Rad- und Fußwanderweges entlang der Weschnitz in einer Länge von 8,8 km von Einhausen bis auf die Höhe von Lampertheim - Hüttenfeld im Süden, der an verschiedenen Stellen mit dem Siedlungsgebiet der Stadt Lorsch und den Verbindungen zu den Nachbarstädten und -gemeinden verknüpft ist.
Der Bekanntheitsgrad des Netzes wäre unter anderem durch eine verstärkte Öffentlichkeits-arbeit, zum Beispiel über die Bereitstellung und Ausgabe von Informationsblättern durch die Stadtverwaltung, zu erreichen.
Hinsichtlich der Auffindbarkeit des Netzes wird ein flächendeckendes Wegweisungskonzept empfohlen, das zum einen ortsunkundige Radfahrer zum Ziel bringt, zum anderen den Radverkehr über ruhige, weniger gefährliche Nebenstrecken führt.
Die Entwicklung der Infrastruktur
Kindergärten
Langfristig ergibt sich auf Basis der aktuellen Bevölkerungszahlen in Verbindung mit der aktuellen Altersstruktur (Anteil der 3-6 – jährigen an der Gesamtbevölkerung 3,7 %) und der auf der Regionalplanung basierenden Prognose für eine Bevölkerungsentwicklung für das Jahr 2010 ein steigender Bedarf an Kindergartenplätzen aufgrund der Wanderungsgewinne.
Der Ausgleich des Defizits kann über den Ausbau der bestehenden Einrichtungen in Zusammenhang mit der Einrichtung einer zusätzlichen, (langfristig möglicherweise zweier zusätzlicher Kindertagesstätten) erfolgen.
Als Standort wird das Wohngebiet in der Viehweide (im Bebauungsplan bereits berücksichtigt) empfohlen. Ein weiterer insbesondere vor dem Hintergrund langfristiger Entwicklungen geeigneter Standort ist der Bereich der Siedlungserweiterungsflächen In den langen Ruten / Süd im südöstlichen Siedlungsgefüge. Für die langfristige Einwohnerentwicklung ist von ca. einer Kindergartengruppe je 700 zusätzlicher Einwohner auszugehen.
Schulen
Geeigneter Standort für einen Schulneubau ist unabhängig von der Art der Schule (Gymnasium / Grundschule) der Südosten des Siedlungsgebietes in räumlicher Nähe zu den Sportanlagen Im Ehlried und der Verbindungsachse ehemaliger Landgraben.
Während ein Gymnasium unter anderem im Bereich der Erweiterungsflächen innerhalb der Südöstlichen Ringstraße, auf dem Areal des heutigen Gewerbegebietes östlich der Seehofstraße und auf der Erweiterungsfläche westlich des Siedlungsgebietes Lagerfeld denkbar ist, bietet sich für einen Grundschulneubau insbesondere der südliche Bereich innerhalb der Südöstlichen Ringstraße an, so dass die Wingertsbergschule den Norden und der Neubau den Süden der Stadt Lorsch abdeckt.
Bauliche Erweiterungen in größerem Umfang sind eher an der Werner-von-Siemens-Schule als an der Wingertsbergschule denkbar. In Abstimmung mit dem Schulamt wäre auch die Angliederung einer Grundschule an die Werner-von-Siemens-Schule möglich, die dann vorliegen-de Konzentration von Schülern unterschiedlicher Altersgruppen wird jedoch als nicht günstig angesehen.
Bei einer Erweiterung der Werner-von-Siemens-Schule ist entweder die Unterbringung eines gymnasialen Zweigs oder auch eines Grundschulzweigs zu prüfen.
Angebote für Senioren / Senioreneinrichtungen
Langfristig als Standort für Senioreneinrichtungen (Seniorentreff / betreutes Wohnen) geeignet wäre unter anderem der Stadtkern. Insbesondere bei Prüfung der Bebaubarkeit des Bereichs südwestlich der katholischen Kirche sollten entsprechende Überlegungen angestellt werden.
Die Durchführung von Veranstaltungen und Treffen ist in vielen kirchlichen, öffentlichen und privaten Räumlichkeiten denkbar (Stichwort Bürgerhaus / Hotel auf dem Gelände des heutigen Sägewerks nordöstlich des Klostergeländes).
Bei Vorliegen entsprechender Immobilienangebote wäre eine Generationenbegegnungsstätte (Hausaufgabenhilfe, Kinder-Kurzzeitbetreuung, Seniorentreff) im Stadtkern wünschenswert.
Sport- und Freizeiteinrichtungen
Der Stadtentwicklungsplan sieht räumlich einen Schwerpunkt von Sport- und Freizeitanlagen im Süden in Ortsrandlage der Stadt. Es ist vorgesehen, die bereits bestehenden Einrichtungen (Tennisanlagen Ehlried, Freizeitanlage Sachsenbuckel, Reit- und Fahrverein, Hundesportanla-ge, Geflügelzuchtverein) sinnvoll zu ergänzen.
Wesentliche Maßnahme zur Ergänzung des Angebots an Sport- und Freizeiteinrichtungen ist die kurzfristige Realisierung der Planung Sport- und Freizeitzentrum Ost, Teil II (Im Ehlried). Angedacht ist nicht nur die Anlage mehrerer Sportplätze sondern weiterhin der Bau einer Mehrzweckhalle, die nicht nur für sportliche Ereignisse zur Verfügung steht, sondern weiterhin Raum zur Ausrichtung großer Festveranstaltungen, Kongresse oder Theateraufführungen bietet.
Ein geeigneter Standort für das immer wieder im Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen geforderte Bürgerhaus wäre unter anderem der Bereich des heutigen Sägewerks, nordöstlich des Klostergeländes, in Ergänzung oder als Ersatz für die heutige Nibelungenhalle. Diese könnte dann uneingeschränkt dem Schulsport, bzw. in den Abendstunden dem Vereinssport zur Verfügung stehen.
Unter anderem ist weiterhin die Anlage eines ca. drei Hektar großen Grünbereichs zur Sport- und Freizeitnutzung angedacht (Fläche Nr. 6d im Planteil Siedlungsflächenentwicklung), die im Bedarfsfall zum Beispiel auch als Standort für Schausteller (Zirkus, usw.) in Frage kommt.
Im Rahmen des STEP werden hinsichtlich der Thematik Pferdehaltung Flächen vorgeschlagen, die mittel- bis langfristig für die Pferdehaltung genutzt werden könnten.
Zunächst wird in Anlehnung an den Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 1993 der Bereich Altes Bruch am Seehof im Süden der Gemarkung benannt.
Zusätzlich wird die Freifläche westlich des Gewerbegebiets Im Lagerfeld aus städtebaulicher Sicht als geeignet für die Pferdehaltung eingestuft. Die Nähe zu den Anlagen des Reit- und Fahrvereins spricht zusätzlich für diese Flächen.
Weiterhin denkbar für eine Nutzung zur Pferdehaltung ist die Fläche Nr. 11 c Im Rod im Nordwesten des Gemarkungsgebietes, die im Rahmen des STEP für eine Kleingartennutzung vorgeschlagen wird.