C.6.1 Standorte für den Lebensmitteleinzelhandel unter Berücksichtigung langfristiger Siedlungsentwicklungsoptionen - Konzept der flächendeckenden Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
Ziel der Stadtentwicklungsplanung ist
- Die Stärkung der Versorgungsfunktion der Innenstadt, gleichzeitig
- die flächendeckende Versorgung der Bürger Lorschs mit den Gütern des täglichen Bedarfs.
Insbesondere die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit den Gütern des täglichen Bedarfs wurde im Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen unter dem Schlagwort Stadt der kurzen Wege gefordert.
Unabhängig vom Konzept zur Stärkung der Innenstadt von Lorsch, dass die Einschränkung der Sortimente des Einzelhandels im Stadtgebiet vorschlägt, ist die Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen und Gütern des täglichen Bedarfs von großer Bedeutung. Die Bereitstellung einer Versorgung im jeweiligen Stadtquartier trägt direkt zur Steigerung der (Lebens- und Wohn)-qualität der Bürger bei.
Im Bestand liegt ein Handlungsbedarf im Quartier Viehweide vor, insbesondere ist bei der Neuerschließung von Wohnbauflächen die Ansiedlung der entsprechenden Einzelhändler (Bäcker / Metzger) wünschenswert.
Aus Sicht der Bauleitplanung ist eine gesonderte Ausweisung von Flächen für die entsprechenden Einzelhändler nicht erforderlich, da nach § 4 (1) BauNVO die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe in jedem Allgemeinen Wohngebiet (WA) zulässig sind.
Selbst in Reinen Wohngebieten (WR) können nach § 3 (3) BauNVO Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebietes dienen (..) ausnahmsweise zugelassen werden.
Hinsichtlich der darüber hinausgehenden Versorgung der Bevölkerung im Stadtgebiet z. B. durch die Ansiedlung von Discountmärkten, sei auf die im Februar 2000 erstellte GMA - Untersuchung "Die Stadt Lorsch als Standort für den Lebensmitteleinzelhandel" verwiesen, im Rahmen derer die mögliche Ansiedlung von einem weiteren Lebensmitteldiscountmärkten in der Stadt Lorsch hinsichtlich der wettbewerblichen und städtebaulichen Auswirkungen dargestellt wird.
Aus Sicht der Stadtplanung, vor dem Hintergrund der aufgezeigten Flächenentwicklungsoptionen bietet sich als weiterer Standort für einen weiteren Lebensmitteldiscountmarkt der Südosten des Siedlungsgebietes, z. B. eine exponierte Lage an der Kreuzung Seehofstraße / Südöstliche Ringumgehung an.
C.6.2 Hotelstandorte in Lorsch
Im Rahmen der Bestandsanalyse (Kapitel B.5.5 Fremdenverkehr) wird bereits aufgezeigt, dass insbesondere im touristischen Bereich ein umfangreiches Entwicklungspotenzial vorliegt. Stark rückgängige Übernachtungszahlen prägen die Entwicklung der vergangenen Jahre.
Voraussetzung für eine positive Entwicklung sind mehrere Faktoren:
- umfangreiches kulturelles Angebot
- umfangreiche Angebote im Bereich Sport und Freizeit
- unverwechselbares Image der Stadt (Weltkulturerbe Kloster Lorsch)
- zielgruppenorientierte Übernachtungsangebote (z. B. Tagestourismus, Kurzurlauber, Radtourismus, Tagungen, Messen in der Umgebung, Sporthotel)
- auf die jeweilige Zielgruppe abgestimmte, attraktive Hotelstandorte
Insbesondere die Herauskristallisierung eines unverwechselbaren überregionalen Images der Stadt Lorsch durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit wurde im Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen gefordert.
Der Stadtentwicklungsplan kann insbesondere Empfehlungen zur Eignung bestimmter Standorte geben.
Als Hotelstandort insbesondere geeignet ist der Bereich rund um die touristische Attraktion Kloster Lorsch. Im Kapitel C.3.4 Das Festplatzgelände wird der aus städtebaulicher Sicht sehr geeignete, jedoch kurzfristig nicht verfügbare Standort nordöstlich des Festplatzge-ländes benannt.
Generell als Standort geeignet ist der über die B 460 gut erreichbare Osten des Siedlungsgebietes.
Die Ansiedlung von Hotels oder Pensionen an anderen Stellen im Stadtgebiet bzw. die Wiederaufnahme des Hotelbetriebes am Standort Sandhaas wird lediglich beim Vorliegen eines überzeugenden, zielgruppenorientierten Betreiberkonzeptes (z. B. Sporthotel, etc.) empfohlen.
C.6.3 Standortvorschläge für Kindergärten, Schulen, Seniorenbetreuung, Behinderteneinrichtungen oder ein Bürgerhaus
Kindergärten
Zur Abschätzung der zukünftigen Entwicklung der Einrichtungen zur Kinderbetreuung werden zwei Entwicklungsszenarien aufgezeigt.
Ein kurzfristiges Szenario wird auf Basis der vom Kreis Bergstraße vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplanung (7. Fortschreibung 1/2000) entworfen.
Auf Grundlage der realen Geburtenzahlen ergibt sich für die Stadt Lorsch folgendes Bild:

Tabelle 17: Kindertagesstätten-Bedarfsplanung der Stadt Lorsch, Stand: Januar 2000,
Eigene Darstellung auf Grundlage der 7. Fortschreibung der Kindertagesstätten-Bedarfsplanung des Kreises Bergstraße, Stand: Januar 2000
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass im Jahresdurchschnitt die Zahl der in der Stadt Lorsch wohnhaften Kinder im entsprechenden Alter, die Zahl der angebotenen Kindergartenplätze übersteigt, ein realer Bedarf an zusätzlichen Kindergartenplätzen jedoch bereits heute weitgehend zu negieren ist.
Dargestellt wird jeweils der Stand im Juli und im August eines Jahres. Da die Erfassung im Rahmen der Kindertagestätten-Bedarfsplanung des Kreises Bergstraße monatlich erfolgt, eine Aufnahme der Kinder in den Kindergarten jedoch lediglich einmal jährlich im August stattfindet, ergeben sich für den Monat Juli eines Jahres regelmäßig Spitzenwerte, im darauffolgenden Monat August erreichen die Zahlen ihren Tiefststand.
Zur objektiven Beurteilung des tendenziellen Entwicklungsverlaufs, wird aufgrund dessen vom jährlichen Durchschnittswert ausgegangen.
Der reale Bedarfswert bzw. Überhang von Kindergartenplätzen entspricht dem jeweiligen Wert des Monats August.
Bei der Analyse der Durchschnittswerte zeigt sich ein seit diesem Jahr rückläufiger Trend, der in unmittelbarem Zusammenhang mit der seit 1997 rückläufigen Geburtenzahl in der Stadt Lorsch steht.
So ging das Kindergartenplatzdefizit von ca. 15 Plätzen im Jahr 1999, über ca. sieben Plätze im Jahr 2000 auf lediglich einen Platz im Jahr 2001 zurück. Für das Jahr 2002 wird sogar ein Überhang von ungefähr 25 Plätzen prognostiziert. Es muss jedoch beachtet werden, dass dieser Überhang in der Regel im Laufe des entsprechenden Kalenderjahres dadurch aufgebraucht wird, dass Kinder die Altersgrenze von drei Jahren erreichen. Der somit entstehende Platzanspruch wird nach Aussagen der Stadt erfahrungsgemäß wahrgenommen.
Der im Jahr 2001 bestehende Mehrbedarf wird über Umstrukturierungen in den bestehenden Einrichtungen aufgefangen werden können.
Aufgrund der geringen Geburtenraten ist auch weiterhin tendenziell von einem Bedarfsrückgang auszugehen, der jedoch durch einen Anstieg der Bevölkerungszahlen relativiert werden kann.
Langfristig ergibt sich auf Basis der aktuellen Bevölkerungszahlen in Verbindung mit der aktuellen Altersstruktur (Anteil der 3-6 - jährigen an der Gesamtbevölkerung 3,7 %) und der auf der Regionalplanung basierenden Prognose für eine Bevölkerungsentwicklung für das Jahr 2010 ein steigender Bedarf an Plätzen aufgrund der Wanderungsgewinne. Für das Jahr 2010 wird bei einer Gesamtbevölkerungszahl von 13.550 Personen von einem Bedarf von ca. 500 Kindergartenplätzen ausgegangen. Abzüglich der heute vorhandenen 405 Plätze ergibt sich ein Defizit von ca. 95 Plätzen. Ein zusätzlicher Bedarf könnte sich aus dem Nachverdichtungspo-tenzial im Stadtgebiet ergeben.
Der Ausgleich des Defizits kann über den Ausbau der bestehenden Einrichtungen in Zusammenhang mit der Einrichtung einer zusätzlichen, (langfristig möglicherweise zweier zusätzlicher Kindertagesstätten) erfolgen.
Als Standort wird das Wohngebiet in der Viehweide (im Bebauungsplan bereits berücksichtigt) empfohlen. Ein weiterer insbesondere vor dem Hintergrund langfristiger Entwicklungen geeigneter Standort ist der Bereich der Siedlungserweiterungsflächen In den langen Ruten / Süd im südöstlichen Siedlungsgefüge. Für die langfristige Einwohnerentwicklung ist von ca. einer Kindergartengruppe je 700 zusätzlicher Einwohner auszugehen.
Die entsprechenden geeigneten Standorte werden im Planteil Nr. 9 Infrastruktureinrichtungen ergänzend dargestellt.
Schulen
Die Frage nach der Notwendigkeit einer Erweiterung der Lorscher Schulen muss in drei Stufen behandelt werden.
Zunächst wurde die Kapazität der ansässigen Grundschule, der Wingertsbergschule untersucht.
Auf Basis der aktuellen Schüler- und Gesamteinwohnerzahlen – der Anteil der Schüler/innen lag im Schuljahr 1999/2000 bei 4,3 % - sowie bei Zugrundelegung einer Bevölkerungszunahme auf ca. 13.550 Personen bis zum Jahr 2010 ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von ca. zwei Klassen im Grundschulbereich. Der Bedarf könnte sich durch das Nachverdichtungspotenzial im Siedlungsgebiet zusätzliche erhöhen. Da die aktuelle Kapazität der Wingertsbergschule von ca. 20-21 Klassen ausgeschöpft ist, muss über bauliche Maßnahme in naher Zukunft nachgedacht werden.
In Frage kommt zum einen eine bauliche Erweiterung am bestehenden Standort, zum anderen ist langfristig über einen zusätzlichen Standort nachzudenken.
Für die Werner – von - Siemens-Schule ergibt sich bis zum Jahr 2010 eine Zunahme der Schülerzahlen um ca. 70 Schüler/innen, d. h. ca. 3 Klassen.
Bei einer aktuellen Belegung der Schule mit 27 Klassen und einer Kapazität von ca. 30 Klassen, ist davon auszugehen, dass der Bedarf gedeckt werden kann.
Im Rahmen des Meinungsbildungsprozesses zum Stadtentwicklungsplan wurde im Kreise der Arbeitsgruppen und der Lenkungsgruppe über die Einrichtung eines gymnasialen Zweigs bzw. eines Gymnasiums diskutiert. Obgleich Lorsch als Mittelzentrum geeigneter Standort für eine solche Einrichtung ist, muss die Entwicklung im Zusammenhang mit der Entwicklung der Nachbarstädte Bensheim und Heppenheim und den dort angesiedelten gymnasialen Einrichtun-gen gesehen werden.
Geeigneter Standort für einen Schulneubau ist unabhängig von der Art der Schule (Gymnasium / Grundschule) der Südosten des Siedlungsgebietes in räumlicher Nähe zu den Sportanlagen Im Ehlried und der Verbindungsachse ehemaliger Landgraben. Während ein Gymnasium unter anderem im Bereich der Erweiterungsflächen innerhalb der Südöstlichen Ringstraße, auf dem Areal des heutigen Gewerbegebietes östlich der Seehofstraße und auf der Erweiterungsfläche westlich des Siedlungsgebietes Lagerfeld denkbar ist, bietet sich für einen Grundschulneubau insbesondere der südliche Bereich innerhalb der Südöstlichen Ringstraße an, so dass die Wingertsbergschule den Norden und der Neu-bau den Süden der Stadt Lorsch abdeckt (siehe auch Planteil Infrastruktur). Bauliche Erweiterungen in größerem Umfang sind eher an der Werner-von-Siemens-Schule als an der Wingertsbergschule denkbar. Bei einer Erweiterung der Werner-von-Siemens-Schule ist entweder die Unterbringung eines gymnasialen Zweigs oder auch eines Grundschul-zweigs zu prüfen.
Angebote für Senioren / Senioreneinrichtungen
Im Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen diskutiert wurde die Notwendigkeit einer neuen Be-gegnungsstätte für Bürger aller Altersklassen. Vor dem Hintergrund der sich vollziehenden bundesweiten Verschiebung in der Altersstruktur der Bevölkerung, die sich auch in Lorsch wiederspiegelt, ist insbesondere die Frage nach einem umfangreichen Angebot für Senioren von Bedeutung (siehe Kapitel B.2.3 Die Altersstruktur der Bevölkerung und B.2.3 Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen).
Entsprechende Angebote erfordern zum einen Räumlichkeiten, zum anderen eine übergreifende Koordinierungs- und Kommunikationsarbeit.
Langfristig als Standort für Senioreneinrichtungen (Seniorentreff / betreutes Wohnen) geeignet wäre unter anderem der Stadtkern. Insbesondere bei Prüfung der Bebaubarkeit des Bereichs südwestlich der katholischen Kirche sollten entsprechende Überlegungen an-gestellt werden, obgleich sich dieser Standort für jede publikumsintensive Nutzung eignet. Die Durchführung von Veranstaltungen und Treffen ist in vielen kirchlichen, öffentlichen und privaten Räumlichkeiten denkbar (Stichwort Bürgerhaus / Hotel auf dem Gelände des heutigen Sägewerks nordöstlich des Klostergeländes).
Ein Bürgerhaus für Lorsch
Im Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen mehrfach genannt wurde der Wunsch nach einem Bürgerhaus, bzw. einer Generationenbegegnungsstätte in Lorsch.
Ein geeigneter Standort für ein Bürgerhaus wäre unter anderem der Bereich des heutigen Sägewerks, nordöstlich des Klostergeländes, in Ergänzung oder als Ersatz für die heutige Nibelungenhalle. Diese könnte dann uneingeschränkt dem Schulsport, bzw. in den Abendstunden dem Vereinssport zur Verfügung stehen.
Bei Vorliegen entsprechender Immobilienangebote wäre eine Generationenbegegnungsstätte (Hausaufgabenhilfe, Kinder-Kurzzeitbetreuung, Seniorentreff) im Stadtkern wünschenswert.
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
Um die Stadt, d. h. den öffentlichen Raum uneingeschränkt für alle Bürger und Besucher nutzbar und zugänglich zu gestalten, ist bei allen Neubau und Umgestaltungsmaßnahmen eine barrierefreie Ausführung anzustreben. Hierzu zählen neben Gebäudezugänglichkeit auch die Absenkung von Bordsteinen an Übergängen sowie eine entsprechende Umstrukturierung des ÖPNV (Niederflurtechnik).
C.6.4 Die Entwicklung der Sport- und Freizeiteinrichtungen
Die Freizeitentwicklungsplanung ist unabhängig von der konkreten Planung von Sporteinrich-tungen ein ständiger Koordinations- und Kommunikationsprozess, der sich den jeweils aktuel-len Gegebenheiten anpasst.
Mit der Freizeitentwicklungsplanung in Verbindung stehen unter anderem folgende Faktoren:
- die Veränderung der Wertigkeit der Freizeit im Leben der Menschen,
- die Konflikte zwischen Freizeitnutzungen und Naturschutz,
- die Veränderung der Einwohnerzahlen
Ein entsprechendes Angebot an Freizeiteinrichtungen kann das Image der Stadt positiv beeinflussen.
Der Stadtentwicklungsplan sieht räumlich einen Schwerpunkt von Sport- und Freizeitanlagen im Süden in Ortsrandlage der Stadt. Es ist vorgesehen, die bereits bestehenden Ein-richtungen (Tennisanlagen Ehlried, Freizeitanlage Sachsenbuckel, Reit- und Fahrverein, Hundesportanlage, Geflügelzuchtverein) sinnvoll zu ergänzen. Unter anderem ist die An-lage eines ca. drei Hektar großen Grünbereichs zur Sport- und Freizeitnutzung angedacht (Fläche Nr. 6d im Planteil Siedlungsflächenentwicklung), die im Bedarfsfall zum Beispiel auch als Standort für Schausteller (Zirkus, usw.) in Frage kommt.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Freizeit- und Sportanlage Sport- und Freizeitzentrum Ost, Teil II befindet sich derzeit im Verfahren.
Große Bedeutung kommt im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes der Anlage der Freizeit- und Erholungsachse Ehemaliger Landgraben zu.
Zur Beurteilung der bestehenden Situation sowie der Ermittlung eines möglichen Bedarfs einer Stadt an Sporteinrichtungen setzt der Sportentwicklungsplan des Kreises Bergstraße die jewei-lige Gesamteinwohnerzahl ins Verhältnis mit dem vorhandenen Angebot an Turn- und Sportanlagen, bzw. Sportplatzanlagen.
Es wird von einem Bedarf von 0,2 m² Sportfläche je Einwohner bei Turn- und Sporthallen, und einem Bedarf von 3,5 m² Sportfläche für Sportplatzanlagen ausgegangen. Die nachfolgende Bestands- und Bedarfsermittlung erfolgt auf Grundlage aktueller Bevölkerungszahlen in An-lehnung an die Aussagen des Sportentwicklungsplanes des Kreises Bergstraße (Stand 1992).
|
erforderlich* |
vorhanden |
auszuweisen |
| Turn- und Sporthallen |
2.379 m² |
1.579 m² |
800 m² |
| Sportplatzanlagen |
41.636 m² |
30.800 m² |
10.836 m² |
| Summe |
44.015 m² |
32.379 m² |
11.636 m² |
*ausgegangen wird von einer Einwohnerzahl von 11.896 Personen (Stand: 31.12.1999)
Tabelle 18: Sportstättenbestands- und Bedarfsanalyse,
Eigene Darstellung auf Grundlage von Daten des Kreises Bergstraße
Die Analyse ergibt einen Bedarf von ca. 11.636 m² Sportfläche. Ein Teil dieses Bedarfs wird über die Ausweisung des geplanten „Sport- und Freizeitzentrums Ost, Teil II gedeckt werden.
Zudem wird mit dem Ausbauder Freizeit- und Erholungsachse Ehemaliger Landgraben mit Fußweg und Radweg, der auch z. B. für Inline-Skater nutzbar ist sowie Spiel- und Verweilplätzen eine große Anlage für den Freizeitsportler geschaffen, die allen Bürgern, nicht nur den in Vereinen organisierten Personen, zur Verfügung steht.
C.6.4.1 Thema Hallenbad
Im Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen zum Stadtentwicklungsplan wurde weiterhin die Notwendigkeit eines Hallenbades für die Stadt Lorsch erörtert.
Der Stadtentwicklungsplan sieht jedoch nicht die Erforderlichkeit eines Hallenbades für die Stadt Lorsch. Vielmehr decken die Stadt Lorsch und die Nachbargemeinde Einhausen zusammen mit Bensheim und Heppenheim den Bedarf an Schwimmbädern. Während die Stadt Lorsch über das Waldschwimmbad als Freibad verfügt, stellt die Gemeinde Einhausen das Hallenbad. In Heppenheim befindet sich ein weiteres Freibad und Bensheim verfügt über ein Hallenbad, ein Freibad und einen Badesee. Die Erforderlichkeit eines weiteren Hallenbades in dieser räumlichen Nähe ist nicht gegeben.
C.6.4.2 Sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen
Weiterhin wurde die Idee eines Fitnessstudios mit den entsprechenden Einrichtungen, wie z. B. einer Sauna zur Ergänzung des sportlichen Angebots der Vereine in den Arbeitsgruppensitzungen angeregt. Da der Stadtentwicklungsplan nicht das geeignete Instrument für die Bestim-mung eines Standortes für ein privates Fitnessstudio ist, kann nachfolgend lediglich eine Anregung abgegeben werden.
Als Standort wäre unter anderem der umzunutzende Siedlungsbereich Hirschstraße (Planteil Siedlung / Flächen Nr. 9) geeignet. Weitere Möglichkeiten werden in den Gewerbeflächen im Süden der Stadt oder in Verbindung mit einem Hotelneubau gesehen.
C.6.4.3 Pferdesport- und Pferdehaltung in Lorsch
Lorsch ist nicht nur Standort eines Reit- und Fahrvereins, darüber hinaus gibt es zahlreiche private Pferdebesitzer.
Die Anlage von Koppeln und Stallgebäuden auf privaten Grundstücken, die sich über das gesamte Gemarkungsgebiet verteilen wurde in den Arbeitsgruppensitzungen diskutiert. Insbesondere die Tatsache, dass es sich um eine relativ ungeordnete Entwicklung handelt wurde von vielen Teilnehmern negativ bewertet.
Im Rahmen des Landschaftsplanes wurden die bestehenden Koppeln im Gemarkungsgebiet aufgenommen und kartiert.
Der Stadtentwicklungsplan befürwortet zur Entzerrung der Situation die Konzentrierung der Pferdehaltung in bestimmten Bereichen des Gemarkungsgebietes.
Zunächst wird in Anlehnung an den Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 1993 der Bereich Altes Bruch am Seehof im Süden der Gemarkung zur Nutzung für die Pferdehaltung vorgeschlagen.
Zusätzlich wird die Freifläche westlich des Gewerbegebiets Im Lagerfeld aus städtebaulicher Sicht als geeignet für die Pferdehaltung eingestuft. Die Nähe zu den Anlagen des Reit- und Fahrvereins spricht zusätzlich für diese Flächen.
Weiterhin denkbar für eine Nutzung zur Pferdehaltung ist die Fläche Nr. 11 c Im Rod im Nordwesten des Gemarkungsgebietes, die im Rahmen des STEP für eine Kleingarten-nutzung vorgeschlagen wird.
Die Lage der benannten Flächen ist dem Planteil Nr. 8 Naherholung und Radwege zu entnehmen.
C.6.4.4 Freizeitanlage Kleingarten
Kleingartenanlagen befinden sich derzeit im Norden, Osten und Westen des Siedlungsgebietes.
Obgleich heute keine direkte Abhängigkeit mehr von selbst angebauten Produkten besteht, werden die Anlagen nach wie vor gerne als Treffpunkt und Ort der Erholung angenommen. Die Anlage der Gärten ist Hobby und Freizeitbeschäftigung zugleich.
In den Arbeitsgruppen thematisiert wurde jedoch auch, dass teilweise Gärten nicht mehr gepflegt werden, verwildern und somit das Gesamtbild negativ beeinflussen.
Der Stadtentwicklungsplan benennt im Zusammenhang mit dem Konzept zur Flächenentwicklung Bereiche, die sich aus städtebaulicher Sicht für eine Kleingartennutzung eignen (siehe Pläne Nr. 5 Themenbereich Siedlung - Entwicklungskonzeption und Nr. 8 Themenbereich Naherholung und Radwege).
Im Rahmen der Lenkungsgruppensitzung favoritisiert wurden folgende Flächenentwicklungen (siehe auch Kapitel C.2.5 Einzelanalyse der Entwicklungsflächen):
- Bereich Lagerfeld Nord (Fläche Nr. 8d)
Nutzung als Fläche für Kleingartenanlagen. Die Entwicklung der Fläche steht im Zu-sammenhang mit der Umnutzung der Fläche Nr. 12 Im Taubenfang.
- Bereich Im Taubenfang (Fläche Nr. 12)
Umnutzung der Fläche zu gewerbliche genutzter Fläche.
- Bereich Im Rod (Fläche Nr. 11c)
Nutzung als Fläche für Kleingartenanlagen.
- Bereich Odenwaldallee (Fläche Nr. 11c)
Nutzung als Fläche für Kleingartenanlagen. Möglicherweise als Ausweichfläche zur Verlagerung der Kleingärten östlich des Festplatzgeländes.
Sport- und Freizeitanlagen als Lärmemittenten
Beim Trainingsbetrieb innerhalb der Ruhezeiten (werktags 20 - 22 Uhr, sonn- und feiertags zusätzlich 13 - 15 Uhr) ergeben sich in der Nachbarschaft des Sportplatzes des TV 1871 und des Sportplatzes an der Straße "Am Wingertsberg" Richtwertüberschreitungen von bis zu 5 dB(A) (s. Abb. 6). Die Nutzung der Anlagen tags außerhalb der Ruhezeiten ist unkritisch.
Eine Verlegung der Freizeitanlage Sachsenbuckel in die Bereiche 11a, 11b oder 12 ist aufgrund der häufigen Veranstaltungen mit "Freiluftmusik" empfehlenswert. Alternativ sind nach 22 Uhr deutliche Pegelabsenkungen der Musikgeräusche erforderlich.
(Auszug aus der Voruntersuchung zur Lärmminderungsplanung / Bearbeitung Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft mbH, Bensheim, 25.07.2001).