C 2 Option für eine Entwicklung der Siedlungsflächen der Stadt LorschC 2.10 Die Entwicklungsoptionen aus Sicht der Landwirtschaft |
|
Beim nachfolgenden Text handelt es sich um Zitate bzw. Aussagen aus dem Erläuterungsbericht Integration Landschaftsplan, Grünflächenkonzept sowie Agrarstrukturelle Entwicklungs-planung in den STEP der Stadt Lorsch, Stadt Lorsch, Bearbeitung Eiling Ingenieure GmbH, Heidelberg, 30.07.2001: "Ein Großteil der in der Stadtentwicklungsplanung vorgesehenen Siedlungserweiterung betrifft die landwirt-schaftliche Fläche. In der folgenden Tabelle sind die Flächen aufgeführt, die aktuell landwirtschaftlich genutzt sind und im Fall der Entwicklung nicht mehr für die landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen. Umnutzungen oder Nachverdichtungsflächen bedeuten aus Sicht der Landwirtschaft keinen Flächenverlust, so dass diese nicht berücksichtigt werden.
Durch die Umsetzung der Priorität I werden 49,2 ha landwirtschaftliche Nutzfläche überwiegend guter Eig-nung für die Siedlungsentwicklung beansprucht. Mittelfristig (Priorität II) werden 48,3 ha für die Siedlungser-weiterung vorgesehen, hierbei handelt es um Flächen mit guter Eignung für den Ackerbau. Die Fläche In den Langen Ruten Mitte wird bereits heute teilweise als Pferdekoppel genutzt (6,4 ha), so dass hier effektiv ca. 42 ha für die Landwirtschaft genutzte Flächen beansprucht werden. Für die Priorität III werden 72,7 ha mit mittle-rer Eignung (27,4 ha) bzw. guter Eignung für den Ackerbau (45,3 ha) beansprucht. Hierbei ist anzumerken, dass ein Teil dieser Flächen (34,9 ha) zunächst als Vorrangfläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist. Diese Flächen würden erst dann beansprucht werden, wenn der prognostizierte Bevölkerungszuwachs eintritt und alle anderen Siedlungserweiterungen ausgeschöpft sind. Für den Planungshorizont des Stadtentwicklungsplans werden bei vollständiger Umsetzung der aktuellen Landwirtschaftlichen Nutzung 163,8 ha Fläche entzogen (170,2 ha abzüglich 6,4 ha Pferdekoppeln). Dies entspricht einem Anteil von 17% der heutigen Landwirt-schaftsfläche. Diese Siedlungsentwicklung wirkt sich zum einen durch den direkten Verlust der Siedlungsflä-chen negativ auf die Landwirtschaft aus, darüber hinaus entsteht ein zusätzlicher Bedarf an Flächen für Kompensationsmaßnahmen. Eine erste Schätzung ergibt einen Ausgleichsflächenbedarf von ca. 60 ha. Bei der Auswahl der Ausgleichsflächen sind möglichst wenig Ackerflächen mit hohem Ertragspotential zu nutzen, um den Landwirten ihre Erwerbsgrundlage zu erhalten. Bei der Ausweisung neuer Siedlungsgebiete ist darauf zu achten, dass diese sich nicht in direkter Nähe zu Betriebsstandorten und zu Stallanlagen befinden, um mögliche Konflikte zu vermeiden." |



