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A - Einführung - Aufgabenstellung und Vorgehensweise


 

A 1 Aufgabe, Grundzüge und Ziele der Stadtentwicklungsplanung

Ziel und Aufgabe der Stadtentwicklungsplanung ist die Erarbeitung eines richtungsweisenden gesamtstädtischen Entwicklungskonzepts unter Einbeziehung der bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten und der allgemeinen Ziele der Raumordnung und Landesplanung, dessen Gültigkeit auch langfristig besteht.

Der Stadtentwicklungsplan zählt rechtlich zu den sogenannten informellen Planungen und gehört nicht zur Bauleitplanung im Sinne des § 1 (1) BauGB. Die Stadtentwicklungsplanung dient im wesentlichen der internen Entscheidungsvorbereitung und sollte bei der Aufstellung der Bauleitpläne im Rahmen der Abwägung berücksichtigen werden, obgleich keine zwingende Verpflichtung besteht.

Während einzelne Themenbereiche über Fachplanungen wie zum Beispiel Verkehrsentwicklungspläne oder Gutachten verschiedenster Art (Lärmminderungsgutachten, Standort- und Wirtschaftsanalysen, Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung) bearbeitet werden, bietet die Stadtentwicklungsplanung die Möglichkeit, über die Anforderungen kommunaler Planungen hinaus, ein ganzheitliches Konzept zu entwickeln, welches nicht nur die Aspekte Siedlung und Verkehr / Infrastruktur, sondern unter anderem auch die Belange Erholung und Freizeit, Frem-denverkehr, soziale Gegebenheiten, historische Entwicklungen, Landschaftsplanung sowie ökonomische Zusammenhänge berücksichtigt.

Gegensätzliche Zielvorstellungen und Bedürfnisse, wie zum Beispiel der unverändert steigende Flächenbedarf für Wohnen, Gewerbe und Handwerk oder der Bau von Verkehrswegen und Versorgungseinrichtungen, denen unter anderem die Verknappung des Bodens und Forderun-gen zum Schutz von Natur und Landschaft, des Naturhaushalts, der Land- und Forstwirtschaft und der Ökologie gegenüber stehen, sind im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung aufzugreifen und abzuwägen. Die steigenden Ansprüche der Gesellschaft sind unter dem Aspekt der Begrenztheit von Grund und Boden zu betrachten, aber auch unter dem Aspekt der Wohn- und Lebensqualität.

Der Stadtentwicklungsplan stellt als fundierte und umfassende fachliche Grundlage für die Verantwortlichen und Entscheidungsträger Leitfaden und Entscheidungshilfe für alle planerischen und planungsrechtlichen Entscheidungen in der Stadt Lorsch dar.

Intention und Ziel des Stadtentwicklungsplanes

  • Entwicklungen und Entwicklungsmöglichkeiten frühzeitig erkennen, fördern oder ver-ändern,
  • Konflikte und Spannungsfelder aufzeigen,
  • quantitative und qualitative Wachstumsmöglichkeiten vergleichen,
  • Chancen und Risiken frühzeitig aufzeigen,
  • Lösungsansätze mit Alternativen finden,
  • Auswirkungen und Folgen von Einzelentscheidungen abschätzen sowie
  • Kosten und Folgekosten rechtzeitig erkennen und abschätzen.
  • Ferner bietet er die Möglichkeit, wichtige und zeitlich dringende Einzelentscheidungen aus ihm abzuleiten und vorzuziehen.



 
Stadt Lorsch, Tel: +49-6251-5967-0, Fax: +49-6251-5967-100, e-Mail: info@lorsch.de