Der Verantwortliche muß auch nachts, sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erreichbar sein.
Beeinträchtigung öffentlicher Verkehrsmittel ( Haltestellen )
Hinweis:
Gemäß der VwV zu § 45 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Antrag auf Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung mindestens 2 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.