Fachamt der Dienstleistung
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Zulassungsbehörde beim Kreis Bergstraße, Der Landrat, in 64646 Heppenheim, Benzstr. 1,
Tel.: 0 62 52/15-0 (Zentrale) oder 15-5909, -5366, -5364
Fax: 0 62 52/78129
E-Mail: verkehrsbehoerde@kreis-bergstrasse.de
Öffnungszeiten:
| Montag |
7.30 - 12.30 Uhr |
| Dienstag |
7.30 - 12.30 Uhr |
| Mittwoch |
7.30 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag |
9.00 - 18.30 Uhr |
| Freitag |
7.30 - 12.30 Uhr |
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Neu-/Erstzulassung eines Fahrzeuges
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Mitzubringende Unterlagen
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Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder EG-Übereinstimmungs- bescheinigung/Certificate of Conformity
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Versicherungsbestätigung |
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Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
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Vollmacht bei Vertretung, mit Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
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Original-Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) - bei Pass ist eine gültige Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde erforderlich
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Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
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Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes bei Minderjährigen (notariell oder vor dem Ortsgericht beglaubigt, alternativ Vorsprache beider Elternteile bzw. des Vormundes bei der Zulassungsbehörde)
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vorhandene Kennzeichenschilder (bei Fahrzeugen, die zuvor im Ausland zugelassen waren)
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Besonderheiten
Sie können sich per Internet ein Wunschkennzeichen reservieren.
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Gebühr
Die Gebühr erfahren Sie direkt bei der Zulassungsbehörde (Tel.: 06252/15-5909).
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Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk umschreiben
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Ein neues Kraftfahrzeug, das noch kein HP-Kennzeichen besitzt, muss von der Zulassungsbehörde in Heppenheim umgeschrieben werden.
Mitzubringende Unterlagen
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Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
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Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder (bis 30.09.2005) ausgestellte Abmeldebestätigung |
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AU- und TÜV-Bericht |
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Versicherungsbestätigung |
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Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
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Vollmacht bei Vertretung, mit Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
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Original-Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) - bei Pass ist eine gültige Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde erforderlich
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Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
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Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes bei Minderjährigen (notariell oder vor dem Ortsgericht beglaubigt, alternativ Vorsprache beider Elternteile bzw. des Vormundes bei der Zulassungsbehörde)
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vorhandene Kennzeichenschilder (nicht bei abgemeldeten Fahrzeugen)
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Besonderheiten
Sie können sich per Internet ein Wunschkennzeichen reservieren.
Gebühr
Die Gebühr erfahren Sie direkt bei der Zulassungsbehörde (Tel.: 06252/15-5909).
Kurzzeitkennzeichen (Gültigkeitsdauer 5 Tage)
Mitzubringende Unterlagen:
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Original-Personalausweis |
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Versicherungsbestätigung
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Original-Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) - bei Pass ist eine gültige Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde erforderlich |
Gebühr
Die Gebühr erfahren Sie direkt bei der Zulassungsbehörde (Tel.: 06252/15-5909).
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Original-Personalausweis
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Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II |
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Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder (bis 30.09.2005) ausgestellte Abmeldebestätigung |
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Versicherungsbestätigung
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ggf. vorhandene Kennzeichenschilder
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TÜV-Bericht
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Das auszuführende Fahrzeug ist bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen
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Gebühr
Die Gebühr erfahren Sie direkt bei der Zulassungsbehörde (Tel.: 06252/15-5909).
Dienstleistung der Zulassungsbehörde, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadthauses Lorsch vorgenommen werden können.
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Fahrzeug innerhalb des Kreises Bergstraße umschreiben
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Ein neues Fahrzeug, das bereits ein HP-Kennzeichen besitzt, wird von der Zulassungsbehörde auf den neuen Halter umgeschrieben.
Mitzubringende Unterlagen
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Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II |
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Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder (bis 30.09.2005) ausgestellte Abmeldebescheinigung |
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AU- und TÜV-Bericht |
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Versicherungsbestätigung |
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Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
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Vollmacht bei Vertretung, mit Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer |
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Original-Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) - bei Pass ist eine gültige Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde erforderlich |
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Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei Firmen) |
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Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes bei Minderjährigen (notariell oder vor dem Ortsgericht beglaubigt, alternativ Vorsprache beider Elternteile bzw. des Vormundes bei der Zulassungsbehörde) |
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Gebühr
Die Gebühr erfahren Sie direkt unter der Telefonnummer 06251/5967-144 und -145.
Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf dieselbe Person
(innerhalb von 18 Monaten seit Stillegung)
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Mitzubringende Unterlagen:
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Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
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Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder (bis 30.09.2005) ausgestellte Abmeldebescheinigung
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AU- und TÜV-Bericht
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Versicherungsbestätigung
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Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer |
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Vollmacht bei Vertretung, mit Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer |
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Original-Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) - bei Pass ist eine gültige Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde erforderlich |
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Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei Firmen) |
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inverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes bei Minderjährigen (notariell oder vor dem Ortsgericht beglaubigt, alternativ Vorsprache beider Elternteile bzw. des Vormundes bei der Zulassungsbehörde) |
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noch vorhandene Kennzeichenschilder
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Gebühr
Die Gebühr erfahren Sie direkt unter der Telefonnummer 06251/5967-144 und -145.
Stilllegung eines Fahrzeuges
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Mitzubringende Unterlagen
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Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II |
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Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
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Kennzeichenschilder
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Gebühr
Die Gebühr erfahren Sie direkt unter der Telefonnummer 06251/5967-144 und -145.
Mitzubringende Unterlagen
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Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
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Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
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Originalgutachten eines Kfz-Sachverständigen über die vorzunehmende technische Änderung in den Fahrzeugdokumenten |
Gebühr
Die Gebühr erfahren Sie direkt unter der Telefonnummer 06251/5967-144 und -145.