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Lebenslagen: Bereich Neubürger/Zuzug:
Fahrzeugpapiere

Fachamt der Dienstleistung

Zulassungsbehörde beim Kreis Bergstraße, Der Landrat,  in 64646 Heppenheim, Benzstr. 1,
Tel.: 0 62 52/15-0 (Zentrale) oder 15-5909, -5366, -5364
Fax: 0 62 52/78129
E-Mail: verkehrsbehoerde@kreis-bergstrasse.de

Öffnungszeiten:

Montag 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag 7.30 - 12.30 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 9.00 - 18.30 Uhr
Freitag 7.30 - 12.30 Uhr

Neu-/Erstzulassung eines Fahrzeuges


Mitzubringende Unterlagen


- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder EG-Übereinstimmungs- bescheinigung/Certificate of Conformity
- Versicherungsbestätigung 
-
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
-
Vollmacht bei Vertretung, mit Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
-
Original-Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) - bei Pass ist eine gültige Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde erforderlich
-
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
-
Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes bei Minderjährigen (notariell oder vor dem Ortsgericht beglaubigt, alternativ Vorsprache beider Elternteile bzw. des Vormundes bei der Zulassungsbehörde)
-
vorhandene Kennzeichenschilder (bei Fahrzeugen, die zuvor im Ausland zugelassen waren)

 

Besonderheiten
Sie können sich per Internet ein Wunschkennzeichen reservieren.


Gebühr
Die Gebühr erfahren Sie direkt bei der Zulassungsbehörde (Tel.: 06252/15-5909).



Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk umschreiben

Ein neues Kraftfahrzeug, das noch kein HP-Kennzeichen besitzt, muss von der Zulassungsbehörde in Heppenheim umgeschrieben werden.

Mitzubringende Unterlagen


- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder (bis 30.09.2005) ausgestellte Abmeldebestätigung
- AU- und TÜV-Bericht 
- Versicherungsbestätigung 
-
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
-
Vollmacht bei Vertretung, mit Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
-
Original-Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) - bei Pass ist eine gültige Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde erforderlich
-
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
-
Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes bei Minderjährigen (notariell oder vor dem Ortsgericht beglaubigt, alternativ Vorsprache beider Elternteile bzw. des Vormundes bei der Zulassungsbehörde)
-
vorhandene Kennzeichenschilder (nicht bei abgemeldeten Fahrzeugen)

 

Besonderheiten
Sie können sich per Internet ein Wunschkennzeichen reservieren.


Gebühr
Die Gebühr erfahren Sie direkt bei der Zulassungsbehörde (Tel.: 06252/15-5909).



Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen (Gültigkeitsdauer 5 Tage)


Mitzubringende Unterlagen:


- Original-Personalausweis 
-
Versicherungsbestätigung
- Original-Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) - bei Pass ist eine gültige Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde erforderlich


Gebühr

Die Gebühr erfahren Sie direkt bei der Zulassungsbehörde (Tel.: 06252/15-5909).



Ausfuhrkennzeichen


- Original-Personalausweis
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder (bis 30.09.2005) ausgestellte Abmeldebestätigung
Versicherungsbestätigung
-
ggf. vorhandene Kennzeichenschilder
-
TÜV-Bericht
-
Das auszuführende Fahrzeug ist bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen


Gebühr

Die Gebühr erfahren Sie direkt bei der Zulassungsbehörde (Tel.: 06252/15-5909).


Dienstleistung der Zulassungsbehörde, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadthauses Lorsch vorgenommen werden können.



Fahrzeug innerhalb des Kreises Bergstraße umschreiben

Ein neues Fahrzeug, das bereits ein HP-Kennzeichen besitzt, wird von der Zulassungsbehörde auf den neuen Halter umgeschrieben.


Mitzubringende Unterlagen

- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II 
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder (bis 30.09.2005) ausgestellte Abmeldebescheinigung 
- AU- und TÜV-Bericht 
- Versicherungsbestätigung 
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
-
Vollmacht bei Vertretung, mit Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Original-Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) - bei Pass ist eine gültige Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde erforderlich
-
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
-
Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes bei Minderjährigen (notariell oder vor dem Ortsgericht beglaubigt, alternativ Vorsprache beider Elternteile bzw. des Vormundes bei der Zulassungsbehörde)

Gebühr
Die Gebühr erfahren Sie direkt unter der Telefonnummer 06251/5967-144 und -145.


Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf dieselbe Person

(innerhalb von 18 Monaten seit Stillegung)


Mitzubringende Unterlagen:

- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder (bis 30.09.2005) ausgestellte Abmeldebescheinigung
- AU- und TÜV-Bericht
- Versicherungsbestätigung
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
-
Vollmacht bei Vertretung, mit Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
-
Original-Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) - bei Pass ist eine gültige Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde erforderlich
-
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
-
inverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes bei Minderjährigen (notariell oder vor dem Ortsgericht beglaubigt, alternativ Vorsprache beider Elternteile bzw. des Vormundes bei der Zulassungsbehörde)
-
noch vorhandene Kennzeichenschilder

Gebühr
Die Gebühr erfahren Sie direkt unter der Telefonnummer 06251/5967-144 und -145.


Stilllegung eines Fahrzeuges


Mitzubringende Unterlagen

- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder

Gebühr
Die Gebühr erfahren Sie direkt unter der Telefonnummer 06251/5967-144 und -145.


Technische Änderungen


Mitzubringende Unterlagen

- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
-
Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Originalgutachten eines Kfz-Sachverständigen über die vorzunehmende technische Änderung in den Fahrzeugdokumenten 

Gebühr
Die Gebühr erfahren Sie direkt unter der Telefonnummer 06251/5967-144 und -145.



 
Stadt Lorsch, Tel: +49-6251-5967-0, Fax: +49-6251-5967-100, e-Mail: info@lorsch.de