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Lebenslagen: Bereich Neubürger/Zuzug:
Aufenthaltsbestätigung

Fachamt der Dienstleistung, Sachbearbeiter:

Einwohner- und Meldeamt, Zimmer 19
Frau D'Elia, Tel. 5967-144
Frau Meusel, Tel. 5967-145

Beschreibung der Dienstleistung:

Einige Dienststellen und Ämter verlangen eine Aufenthaltsbestätigung. Diese enthält mehr Personenstandsdaten als eine Meldebestätigung (beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit). Aufenthaltsbestätigungen für Eheschließungen kann auch das Standesamt ausstellen. Die Gültigkeit beträgt acht Tage. Bestätigungen für das Wohnungsamt sind gebührenfrei.

Mitzubringende Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, Vorsprache nur persönlich

Gebühren

8,00 Euro



 
Stadt Lorsch, Tel: +49-6251-5967-0, Fax: +49-6251-5967-100, e-Mail: info@lorsch.de