Fachamt der Dienstleistung, Sachbearbeiter: |
| Einwohner- und Meldeamt, Zimmer 19 Frau D'Elia, Tel. 5967-144 Frau Meusel, Tel. 5967-145 |
Beschreibung der Dienstleistung: |
| Einige Dienststellen und Ämter verlangen eine Aufenthaltsbestätigung. Diese enthält mehr Personenstandsdaten als eine Meldebestätigung (beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit). Aufenthaltsbestätigungen für Eheschließungen kann auch das Standesamt ausstellen. Die Gültigkeit beträgt acht Tage. Bestätigungen für das Wohnungsamt sind gebührenfrei. |
Mitzubringende Unterlagen |
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Personalausweis oder Reisepass, Vorsprache nur persönlich |
Gebühren |
| 8,00 Euro |


