Fachamt der Dienstleistung, Sachbearbeiter:
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Kreis Bergstrasse
Graben 15
64646 Heppenheim
Ausländerbehörde
Tel. (06252) 15-5427
Fax: (0 6252) 15-5240, 15-5540
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Beschreibung der Dienstleistung:
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Das Ausländerbehörde erteilt auf Antrag eine Aufenthaltsberechtigung, die zeitlich und räumlich unbeschränkt sowie auflagen- und bedingungsfrei ist. Die Berechtigung ist mit Bedingungen verknüpft (siehe unten).
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Besonderheiten:
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Bearbeitungsdauer des formlosen Antrages in der Regel zirka drei Monate.
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Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltsberechtigung
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- Besitz der Aufenthaltserlaubnis seit acht Jahren oder seit drei Jahren Besitz der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und zuvor der Besitz einer Aufenthaltsbefugnis
- Der Lebensunterhalt muss aus eigener Erwerbstätigkeit, eigenem Vermögen oder sonstigen eigenen Mitteln gesichert sein
- Mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmers
- In den letzten drei Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen oder einer höheren Strafe verurteilt
- Besitz der Arbeitsberechtigung bzw. sonstige für die dauernde Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnis
- Deutsche Sprachkenntnisse
- Ausreichender Wohnraum
- Kein Ausweisungsgrund
Besonderes: Ausländer, die mit Deutschen verheiratet sind, müssen lediglich fünf Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein.
Rechtsgrundlage § 27 AuslG
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Erforderliche Unterlagen für die Beantragung einer Aufenthaltsberechtigung
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- Formloser Antrag
- 1 aktuelles Lichtbild
- Mietvertrag oder Wohnungsbescheinigung; bei Wohnraumeigentum ein Grundbuchauszug
- Aktuelle Lohnabrechnung
- Nachweis über mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung
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