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Lebenslagen: Bereich Neubürger/Zuzug:
Aufenthaltsberechtigung

Fachamt der Dienstleistung, Sachbearbeiter:

Kreis Bergstrasse
Graben 15
64646 Heppenheim
Ausländerbehörde
Tel. (06252) 15-5427
Fax: (0 6252) 15-5240, 15-5540

Beschreibung der Dienstleistung:

Das Ausländerbehörde erteilt auf Antrag eine Aufenthaltsberechtigung, die zeitlich und räumlich unbeschränkt sowie auflagen- und bedingungsfrei ist. Die Berechtigung ist mit Bedingungen verknüpft (siehe unten).

Besonderheiten:

Bearbeitungsdauer des formlosen Antrages in der Regel zirka drei Monate.

Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltsberechtigung

  • Besitz der Aufenthaltserlaubnis seit acht Jahren oder seit drei Jahren Besitz der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und zuvor der Besitz einer Aufenthaltsbefugnis
  • Der Lebensunterhalt muss aus eigener Erwerbstätigkeit, eigenem Vermögen oder sonstigen eigenen Mitteln gesichert sein
  • Mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmers
  • In den letzten drei Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen oder einer höheren Strafe verurteilt
  • Besitz der Arbeitsberechtigung bzw. sonstige für die dauernde Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnis
  • Deutsche Sprachkenntnisse
  • Ausreichender Wohnraum
  • Kein Ausweisungsgrund

Besonderes: Ausländer, die mit Deutschen verheiratet sind, müssen lediglich fünf Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein.

Rechtsgrundlage § 27 AuslG

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung einer Aufenthaltsberechtigung

  • Formloser Antrag
  • 1 aktuelles Lichtbild
  • Mietvertrag oder Wohnungsbescheinigung; bei Wohnraumeigentum ein Grundbuchauszug
  • Aktuelle Lohnabrechnung
  • Nachweis über mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung



 
Stadt Lorsch, Tel: +49-6251-5967-0, Fax: +49-6251-5967-100, e-Mail: info@lorsch.de