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Lebenslagen: Bereich Geburt
Lohnsteuerkarte ändern

Fachamt der Dienstleistung, Sachbearbeiter:

Ordnungsamt, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Zimmer 17

Frau Weber: 06251/5967-143

 

Finanzamt Bensheim, Berliner Ring 35, 64625 Bensheim, Tel. 06251-150, Fax 06251-15267

 

Beschreibung der Dienstleistung:

  • Auf der Lohnsteuerkarte können nach der Geburt eines Kindes oder nach Anerkennung der Vaterschaft Kinderfreibeträge (bis 18 Jahre) eingetragen werden.

  • Lohnsteuerklassenwechsel können jederzeit vorgenommen werden. Generell ist nur eine Änderung pro Jahr zulässig. Ausnahmen werden gemacht bei Geburt, Tod des Partners, Eheschließung, Arbeitslosigkeit und Beendigung der Arbeitslosigkeit.


Mitzubringende Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, Lohnsteuerkarte, ggfs. Geburtsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung.



 
Stadt Lorsch, Tel: +49-6251-5967-0, Fax: +49-6251-5967-100, e-Mail: info@lorsch.de