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Lebenslagen: Bereich Geburt
Geburtsurkunde

Fachamt der Dienstleistung, Sachbearbeiter:

Standesamt, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Zimmer 101
Frau A. Wiegand: 06251/5967-203

Herr G. Jäger: 06251/5967-204

 

Beschreibung der Dienstleistung:

Die Geburtsurkunde ist ein Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sie beinhaltet unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. In einer Geburtsurkunde werden auch eventuelle Änderungen, die seit der Geburt des Kindes eingetreten sind, beispielsweise Adoption oder Namensänderung, aufgeführt.


Gebühren

10,00 Euro

Weitere Informationen zur Urkundenberechtigung

Berechtigung zur Erlangung von Personenstandsurkunden und Auskünften aus Personen-standsbüchern

Berechtigt sind:

 1. 

Personen, auf die sich die Beurkundung bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie

 

 2.

Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit

 

 3.

andere Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Ein rechtliches Interesse ist nur dann gegeben, wenn die Kenntnis der Personenstandsdaten eines anderen zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.

 

 4.

andere Personen mit Vollmacht einer berechtigten Person. Soll im Auftrag einer berechtigten Person gehandelt werden, so ist der Nachweis der Berechtigung dieser Person, sowie eine von ihr ausgestellte Vollmacht vorzulegen.

 

        
Falls Sie Zweifel an Ihrer Berechtigung zur Erlangung einer Personenstandsurkunde oder Auskunft aus Personenstandsbüchern haben, legen Sie uns bitte den Sachverhalt schriftlich dar oder wenden Sie sich telefonisch an uns. Wir beraten Sie gerne bzgl. der vorzulegenden Unterlagen.

Wenn Sie Urkunden persönlich bei uns bestellen möchten, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.



 
Stadt Lorsch, Tel: +49-6251-5967-0, Fax: +49-6251-5967-100, e-Mail: info@lorsch.de