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Aus der Geschichte der Lorscher Forstbehörde




Das Lorscher Forstamt wurde am 1. Februar 1962 aufgelöst. Der Lorscher Forstbezirk wurde den Forstämtern Bensheim und Lampertheim zugeschlagen.


Im Jahre 1002 hat Kaiser Heinrich II. den Reichsforst Forehahi dem Bischof und der Kirche von Worms geschenkt. Unter einem Forst verstand man ursprünglich herrenloses Land, das der König durch seinen Bann zu Sondereigentum erklärte. Als im 10. Jh. das Jagdrecht als Nutzung dieser Gebiete in den Vordergrund trat, wurde Forst gleichbedeutend mit Wildbann, d.h., dem Verbot der Jagd für andere. Wohl im 12. Jh. dürfte der Wildbann Forehahi, der einen ansehnlichen Teil des Oberrheingaues bildete, - seine Grenzen verliefen etwa vom Rhein bei Erfelden nach Bessungen, die Bergstraße entlang bis Schriesheim, von da in den Neckar und Rhein wieder bis Erfelden - an die Abtei Lorsch gekommen sein, die in dem genannten Bereich bereits weithin grundherrlichen Bositz hatte.

Mit dem Kloster Lorsch fiel der Wildbann 1232 an das Erzstift Mainz. 1405 wird das Wildhubengericht zu Lorsch erwähnt. Auf St. Gertrudentag des Jahres 1423 wurde im Vorhof des Klosters der Prämonstratenser zu Lorsch zwischen dem Steinhaus und dem Ziehbrunnen an „dem besetzten und gehegten Huebengericht" in Gegenwart des Schreibers, des Schultheißen Hamman Koch und einer großen Anzahl von Zeugen und Wildhübnern der Umfang des Lorscher Wildbanns und die Anzahl und Größe der Buben nachgewiesen. Unter den Zeugen befand sich auch der Heppenheimer Keller Conrad Schnell.

Man sieht, dass die Abtei Lorsch in dem Dorf Lorsch, das fast mitten im Gebiet des Wildbanns lag, eine Organisation geschaffen hatte, die der Verwaltung und Erhaltung des Wildbanns gedient hat. Die Wildhuben waren in den Wald eingerodete Bauerngüter, deren Inhaber zum Schutze des Waldes und des Wildes verpflichtet waren. Man könnte also das Hubengericht als eine Art Vorstufe der späteren Forstbehörde ansehen.

Dieser Zustand änderte sich in der kurpfälzischen Pfandzeit (1461 - 1623). Kurpfalz schaffte das Wildbannweistum ab im Sinne des entstandenen modernen Territorialstaats und ersetzte es 1465 durch eine neue Waldordnung für den Lorsch-Bürstädter Wald. In Lorsch wohnte der Förster im 16. Jh. nicht mehr auf der Wildhube Kessenau, sondern im Dorf selbst.

An Stelle der alten Verwaltung entstand in dieser Zeit (15./16.Jh.) eine moderne Forstverwaltung, an deren Spitze ein zu Lorsch amtierender kurpfälzischer Forstmeister stand. Der älteste bekannte Forstmeister ist 1619 Mattheß Baßmann. Ihm war das große Waldgebiet zwischen Lorsch und Viernheim anvertraut. Er gebot über die Forstknechte zu Lorsch, Bürstadt und Viernheim.

Im Dreißigjährigen Krieg (1623) kam das Amt Starkenburg von Kurpfalz an Kurmainz zurück. Infolge des Krieges waren wenigstens in der zweiten Hälfte die offenen Dörfer fast völlig zerstört und verlassen worden; die Einkünfte des Staates waren stark zusammengeschrumpft. Da braucht es nicht zu wundern, dass in dieser Zeit (1643) der Schultheiß zu Bensheim (Simon Meyer) zugleich Forstmeister im Amt Starkenburg war.

Um 1700 wurde von Kurmainz der Amtsbereich des Lorscher Forstmeisters erweitert: alle Waldungen des Amts Starkenburg kamen unter seine Verwaltung; Das Amt des nunmehrigen Lorscher Oberforstmeisters - 1700 hatte Oberforstmeister von Schleifraß die Stelle inne - wurde zu einem begehrten Posten, der fortan nur noch an Adelige vergeben wurde. Die Forstmeisterei oder der Fronhof war das Dienst- und Wohngebäude.

Für das engere Waldgebiet zwischen Lorsch und Viernheim wurde eine neue, untergeordnete Aufsichtsbehörde geschaffen, das Amt des Lorscher Oberjägers, dem wiederum die Försterstellen zu Lorsch, Viernheim und Bürstadt und die inzwischen neugebildeten Jägerstellen auf dem Seehaus, im Tiergarten und in Klein-Hausen unterstanden.

1760 unterstanden der kurmainzischen zentralen Forstbehörde in Mainz zwei Unterbehörden:

  1. der Oberforstmeister im Spessart,
  2. der Oberforstmeister in der Bergstraße mit Sitz in Lorsch. Oberforstmeister war damals Carl Wolfgang Joseph Freiher von Haußen und Gleichendorf. Ihm unterstanden das zugehörige Personal:
    • Jagdjunker: Joh. Fridrich Franz Baron von Winzingeroda,
    • Jagdknab: Phil. Anton Carl Baron von Guttenberg,
    • Jagdamtssekretär: Steiglehner,
    • Oberjägermeister: Keck.

1792 gab es in Kurmainz vier Oberforstmeistereien:

  1. im Spessart,
  2. in der Bergstraße (Sitz Lorsch),
  3. im Odenwald,
  4. im unteren Erzstift.

Zur Oberforstmeisterei in der Bergstraße gehörten die Revierjäger in:

Bürstadt, Fürth, Gernsheim, Gorxheim, Hirschhorn, Lampertheim, Lorsch und Viernheim.

1803 kam das Oberamt Starkenburg an Hessen-Darmstadt. Damit erfolgte eine Angleichung an die hessische Forstverwaltung. In dem Fürstentum Starkenburg bestand 1804 als obere Forstbehörde der „Oberforst Darmstadt", dem 36 Lokalbehörden unterstellt waren, die verschiedene Bezeichnungen trugen: Forste, Forstmeistereien, Oberförstereien usw., je nach ihrer territorialen Herkunft. Darunter befanden sich die Oberförsterei Lorsch mit den Revieren: Lorsch, Bürstadt, Viernheim, Gernsheim.

Oberförster in Lorsch war Kaspar Adam, der zugleich Vorsteher des Reviers war. Benachbarte Oberförstereien waren: Biblis (1 Revier), Hirschhorn (6 Reviere), Heppenheim (1 Revier) und Bensheim (1 Revier).

1812 ist das Fürstentum Starkenburg in drei Oberforste gegliedert: Darmstadt (12 Forste), Lorsch und Seligenstadt (8 Forste).

Zum Oberforst Lorsch gehörten:

  1. Forst Lorsch mit den Revieren: Lorsch Bürstadt, Viernheim und Gernsheim
  2. Forst Lampertheim (4 Reviere)
  3. Forst Heppenheim (2 Reviere)
  4. Forst Schlierbach
  5. Forst Hirschhorn
  6. Forst Wimpfen

1819/2O bestehen in der Provinz Starkenburg vier Oberforste:

  • Seligenstadt (3 Forste)
  • Lorsch (4 Forste)
  • Darmstadt (9 Forste)
  • Odenwald (3 Forste).

Der Oberforst Lorsch umfasste:

  1. Forst Lampertheim (2 Reviere)
  2. Forst Lorsch (4 Reviere)
  3. Forst Heppenheim (6 Reviere)
  4. Forst Hirschhorn 5 Reviere)

Leiter des Oberforsts Lorsch war wenigstens seit 1812 Forstmeister Friedrich Wilhelm von Dörnberg. Revierförster in Lorsch ist 1812: Oberförster Georg Castritius. 1819/20 ist die Stelle unbesetzt.

Die Ausführung des Edikts vom 29.12.1823 betr. die Organisation des Forstwesens brachte 1824 insofern eine Veränderung als die neuen Dienststellen nun Forste genannt wurden. Die Verwaltung des Forsts Heppenheim - er heißt Lorscher Forstbehörde nicht mehr Forst Lorsch - wurde dem Oberforstmeister Wilhelm von Dörnberg zu Lorsch übertragen (Sitz Lorsch). Den Forsten unterstanden 3 - 6 Forstreviere, dem Forst Heppenheim:

  1. Forstrevier Lorsch
  2. Lampertheim
  3. Heppenheim
  4. Forstrevier Viernheim
  5. Forstrevier Wimpfen

1844 ist noch Oberforstmeister Friedrich Wilhelm Frhr. von Dörnberg als Forstinspektor in Lorsch. 1848 wird er von Porstmeister Berthold Frhr. von Bibra abgelöst.

Der Forst Heppenheim (Sitz Lorsch) hat 1844 25604 Morgen Domanial-, 13516 Morgen Kommunal- und 249 Morgen Privatwald. Das Forstrevier Lorsch hat 10655 Morgen Domanial- und 104 Morgen Privatwald. Der Forst Heppenheim (Lorsch) steht mit diesen Zahlen an zweiter Stelle der Forste in Starkenburg und wird nur vom Forst Wald-Michelbach um 15174 Morgen Wald übertroffen.

Im Jahre 1852 wurden die Dienststellen der Großherzoglichen Forstmeister in Forstämter umbenannt. Seit 1855 heißt die forstliche Mittelinstanz auch wieder Forst Lorsch. An der übrigen Organisation von 1823 hat sich nichts geändert. Forstmeister in Lorsch ist 1855 Ludwig Weidig.

Bei der Neuorganisation vom Jahre 1875 erfuhr der Forst Lorsch eine weite Ausdehnung. Forstmeister ist nun Christian Nievergelder. Oberförstereien im Forst Lorsch:

Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Zwingenberg, Jägersburg, Wendelsheim in Rheinhessen mit allen Gemarkungen der Kreise Alzey und Worms.

Ab dem 01. April 1895 gibt es in Starkenburg drei Forstämter:

Darmstadt, Erbach und Lorsch. Das Forstamt Lorsch erhält nunmehr seine weiteste Ausdehnung, die es je besessen hat. Ihm unterstehen die Oberförstereien:

Alzey, Heppenheim, Lorsch, Mainz, Wald-Michelbach, Bingen, Jägersburg, Jugenheim, Rimbach, Gernsheim, Lampertheim, Lindenfels, Viernheim.

Da werden mit Wirkung vom 1.10.1898 die Forstämter durch Verordnung in Oberförstereien umbenannt, die unmittelbar der Zentralinstanz, dem Finanzministerium unterstellt werden. In der Provinz Starkenburg bestehen unter anderem die Oberförstereien: Heppenheim, Hirschhorn, Jägersburg, Lampertheim, Lorsch und Viernheim. Mit dem 01. Oktober 1924 tritt schließlich eine Neueinteilung der Forstverwaltungsbezirke in Kraft, mit der auch eine Umbenennung der Behörden erfolgt. Sie heißen jetzt wieder Forstämter.

Im Kreis Bergstraße bestehen zur Zeit noch die Forstämter: Heppenheim, Lampertheim, Wald-Michelbach. Sie sind dem Jahre 2000 Teil des Landesbetriebes Hessen Forst.

Zu dem Forstamt Lorsch gehörten die Gemarkungen Klein-Hausen, Lorsch und die 1956 aufgelöste Gemarkung Lorscher Wald mit den Revierförstereien Lorsch, Klein-Hausen (Sitz Lorsch), Bürstadt und Boxheimer Hof.

Das Forstamt Jägersburg wurde Anfang der 30er Jahre aufgelöst und dem Forstamt Bensheim angegliedert.

Mit der Auflösung des Forstamtes Lorsch im Jahre 1967 ist eine Zuordnung zu dem Forstamt Bensheim erfolgt.

Seit dessen Auflösung im Jahre 1999 gehört Lorsch zu dem Forstamt in Lampertheim.

Quelle: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt



 
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