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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 "Pferdehaltung im Lagerfeld" und Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich

Bauleitplanung der Stadt Lorsch

 

hier: Bekanntmachung des Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschlusses und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorsch hat in ihrer Sitzung am 26. 04. 2007 beschlossen, dass für den Bereich des südlichen Lagerfelds ein Bebauungsplan zur Pferdehaltung aufgestellt werden soll mit der Bezeichnung Nr. 50 "Pferdehaltung im Lagerfeld". Dabei wurde auch die Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich beschlossen.

 

Zielsetzung ist die Konzentration der Pferdehaltung in der Gemarkung und die Regelung der Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten sowie der Gestaltung im Zusammenhang mit der Pferdehaltung.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung liegt westlich der Lagerfeldstraße, südlich der Geflügel- und Kleintierzuchtanlage und grenzt im Süden und Südwesten direkt an den Wald (siehe Planausschnitt).

Betroffen ist Flur 17 mit den Parzellen 135/2, 266 – 275, 276/1 u. /2, 307, 308, 309/1 u. /2, 310 (aus diesen drei Parzellen sind die neuen Parzellen 309/3 - /8 u. 310/1 entstanden), 311, 312, 313/1 u. /2, 277 teilw., 314 teilw.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 11.05.2010 dem Vorentwurf zugestimmt.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 (1) BauGB und zur Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung erfolgt die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung.

Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

 

Es wird bekannt gegeben, dass die Unterlagen zur frühzeitigen Unterrichtung in der Zeit von Montag, den 30.05.2010, bis einschließlich Freitag, den 02.07.2010 während der Dienststunden der Stadtverwaltung Lorsch, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 64653 Lorsch, im Stadtbauamt, 2. Obergeschoss des Stadthauses eingesehen werden können.

Während dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben oder mündlich zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Lorsch, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 64653 Lorsch, vorgebracht werden.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB findet parallel zu dieser Beteiligung statt. Dabei werden auch Äußerungen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung erbeten.

 

 

» Geltungsbereich

 

Lorsch, den 27.05.2010

Der Magistrat der Stadt Lorsch

Jäger,  Bürgermeister

 



 
Stadt Lorsch, Tel: +49-6251-5967-0, Fax: +49-6251-5967-100, e-Mail: info@lorsch.de