In regelmäßigen Abständen sieht sich die Stadt Lorsch veranlasst, auf die Verunreinigung öffentlicher Straßen, Wege, Bürgersteige, Anlagen, Schulgelände und Spielplätze sowie privater Grundstücke durch Hundeexkremente hinzuweisen und an die Hundehalter zu appellieren, sich mit ihrem Tier so zu verhalten, dass die Mitbürger nicht beeinträchtigt werden.
Es scheint ein vergebliches Bemühen zu sein, und so müssen Polizei und Gerichte immer häufiger bemüht werden, um letztendlich auch den Uneinsichtigen die Rechtslage klarzumachen. Unerfreuliche Bußgeldbescheide, unnötige Verärgerungen und oft auch nachbarschaftliche Auseinandersetzungen sind die leidigen Folgen.
Hundehalter sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere selbst zu beseitigen, da es sich um Abfall im Sinne des Gesetzes handelt. Die Verschmutzung öffentlicher und privater Flächen stellt daher eine Ordnungswidrigkeit dar und kann von der Ordnungsbehörde mit Bußgeld geahndet werden. Zu einer ordnungsgemäßen Hundehaltung gehört nun auch einmal ein ordentliches „Gassi“ gehen.
Wer seinen Hund ausführt, sollte sich bewusst sein, dass Hundekot nicht nur den Gesamteindruck eines gepflegten Ortsbildes in Lorsch empfindlich schmälert, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger, sowie die Tagestouristen in Lorsch belästigt und gesundheitlich beeinträchtigen kann.
Die Stadt Lorsch bietet allen Hundehaltern eine kostenlose Beseitigung des Hundekots durch die Hundetoiletten mit Tütenspendern an. Die Hundetoiletten sind am Naherholungsgebiet „Birkengarten“ an der Mannheimer Straße/ Waldrand-siedlung, an dem Fußweg der Grünanlage hinter dem Stadthaus/ Kath. Kirche, an dem Weg an der Grünanlage am Festplatz, in der Nibelungenstraße/ Ecke Kriemhildenstraße und in der Ludwig-Gärtner-Straße am Sportpark Ehlried eingerichtet. Dort können Reinigungstüten zur Beseitigung des Hundekots aus dem Spender genommen werden.
Die Sauberkeit unserer Stadt und ein reibungsloses Miteinander der Bevölkerung sollten es wert sein, den Hundekot zu entfernen.
Für weitere Informationen ist das Ordnungsamt der Stadt Lorsch unter der Telefon-Nr. 5967-171 zu erreichen.