Aufsichtsbehörde stellt klar
Bei den Haushaltsberatungen 2015 kam es zu kontroversen Auffassungen zwischen Thilo Figaj, dem Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen und der Verwaltung. Hierbei ging es um die Verluste des Betriebszweiges „Sportstätten“ des Eigenbetriebs. Figaj warf dem Magistrat und der Betriebsleitung des Eigenbetriebs vor, dass es falsch sei, den Jahresverlust im Eigenbetrieb aus der Allgemeinen Rücklage auszugleichen. Vielmehr müsste der Jahresverlust im Haushalt der Stadt gedeckt werden. Da er mit seiner Meinung in den städtischen Gremien nicht durchdrang, rief er die Aufsichtsbehörde zur Prüfung des Sachverhaltes an.
Mit einem Schreiben vom 12.03.2015 stellt die
Aufsichtsbehörde fest, dass die Behandlung des Verlustausgleiches aus Mitteln
der Allgemeinen Rücklage korrekt vorgenommen wurde. Rechtsverstöße seitens der
Betriebsleitung des Eigenbetriebs „Stadtbetriebe Lorsch“ seien deshalb nicht zu
erkennen wären.
Die Aufsichtsbehörde merkte weiter an, dass die
Sportförderung zwar eine freiwillige Leistung der Kommune darstellt. Doch komme
der Sportförderung durch deren Aufnahme in die Hessische Landesverfassung eine
Sonderstellung zu. Die von der Stadt Lorsch bereitgestellten Mittel zur
Sportförderung – sowohl im Eigenbetrieb als auch im städtischen Haushalt – sind
mit einem Gesamtvolumen von rund 1,9 % der Gesamtaufwendungen im Haushalts- und
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs als angemessen anzusehen.